Wohngeld

    Wohngeld

    Ihr Gesamteinkommen ist zu gering bzw. Ihre Mietbelastung zu hoch? Dann können Sie als Mieter oder Eigentümer für selbst genutzten Wohnraum Wohngeld beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    Das Wohngeld hilft, bei Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Eigenheimen die Wohnkosten zu senken. Es ermöglicht Haushalten mit niedrigem Einkommen angemessenes und familiengerechtes Wohnen. Es ist ein auf den Einzelfall abzustellendes Instrument zur sozialen Absicherung des Wohnens.

    Das Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet und in der Regel für die Dauer von einem Jahr gewährt. Für eine Weitergewährung ist rechtzeitig ein neuer Antrag zu stellen. Wohngeld kann für Mieterinnen und Mieter, sowie Eigentümerinnen und Eigentümer als Zuschuss gezahlt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5f919a14a70fa0a0b5afd2956b3901cf

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenadenstr. 43-45

    41460 Neuss

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neuss

    Folgende Einkommensnachweise sind dem Antrag von Miet- und Lastenzuschuss beizufügen

    • Bescheide über Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz u.ä.)
    • Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld,
    • erhöhte Werbungskosten sind laut Steuerbescheid nachzuweisen,
    • aktuelle Bescheide über Rentenbezüge jeglicher Art,
    • Bescheide über Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld und ähnliche Leistungen,
    • Nachweis über Krankengeld sowie sonstige Lohnersatzleistungen,
    • letzter Steuerbescheid (für Selbstständige/Gewerbetreibende).

    Bitte geben Sie zur Sicherheit alle Einkünfte aller Haushaltsmitglieder in Geld oder Geldeswert an, egal , ob diese Einkünfte steuerpflichtig sind oder nicht. Sie vermeiden damit unnötige Rückfragen.

    Sonstige Nachweise:

    • Schulbescheinigung für Kinder ab 16 Jahre,
    • Immatrikulationsbescheinigung (Studenten),
    • BAföG-Bescheid (Studenten, Schüler),
    • Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe (Auszubildende)
    • Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums,
    • Krankenversicherungsnachweis,
    • Nachweis über Renten- oder Lebensversicherung,
    • Nachweis zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (aktueller Kontoauszug),
    • Schwerbehindertenausweis,
    • Bescheid über den Pflegegrad (ggf. Nachweis über Pflegegeldzahlungen).

     

    Bei ausländischen Mitbürgern aus Drittstaaten ist ein Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts vorzulegen. Sonstige EU-Bürger müssen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht bzw. Aufenthaltserlaubnis-EU sowie eine meldebehördliche Anmeldung vorlegen.

     

    Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte:

    • Formular Vermieterbescheinigung
    • Mietvertrag.

     

    Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Formulare/Nachweise:

    • Nachweis über die Belastung aus dem Kapitaldienst (Fremdmittelbescheinigung, letzter Zahlungsbeleg, ggf. Zins- und Tilgungsplan),
    • Nachweis über die Höhe des Kaufpreises bzw. der Baukosten (auch bei Modernisierungen),
    • Grundsteuerbescheid / Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen / Hausgeld
    • Nachweis über Erträge aus Überlassung von Räumen und Flächen an Dritte,
    • Wohnflächenberechnung nach DIN 277 (Baugesuch),
    • ggf. Bescheid über das Baukindergeld,
    • Eigentumsnachweis, Grundbuchauszug, Kaufvertrag.

    Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neuss

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von

    • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Haushaltsmitglieder
    • der Höhe des Haushaltseinkommens
    • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

    Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neuss

    • Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
    • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

    Fristen

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss

    Die Bearbeitung erfolgt bei Vorlage aller Unterlagen in der Regel innerhalb von derzeit 10 - 12 Wochen.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Neuss

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Neuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de