Wohngeld

    Wohngeld

    Ihr Gesamteinkommen ist zu gering bzw. Ihre Mietbelastung zu hoch? Dann können Sie als Mieter oder Eigentümer für selbst genutzten Wohnraum Wohngeld beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ratingen

    Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss (bei Mietwohnungen) oder Lastenzuschuss (bei Wohneigentum) zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.


    Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW.
    Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie dort auch anonymisiert mit dem Wohngeldrechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke zur Verfügung.

    Bitte fügen Sie jedem Wohngeldantrag die ergänzende Erklärung bei.

    Formulare und weitere Informationen finden Sie unten auf dieser Seite.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2544d553be03462fe40e7808d17ae80d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    50.12 - Sachgebiet Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstr. 2-6

    40878 Ratingen

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    50 - Amt für Soziales, Wohnen und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstr. 2-6

    40878 Ratingen

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    50 - Amt für Soziales, Wohnen und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstr. 2-6

    40878 Ratingen

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    50.12 - Sachgebiet Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstr. 2-6

    40878 Ratingen

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    50.11 - Sachgebiet Leistungen nach SGB XII und AsylblG

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstr. 2-6

    40878 Ratingen

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ratingen

    Die notwendigen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Bauen und Wohnen in NRW oder erhalten sie in unserer Dienststelle. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ratingen

    Die Gewährung und die Höhe von Wohngeld ist abhängig 

    • von der Anzahl der im Haushalt wohnenden Personen,
    • dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder und
    • der Höhe der Miete oder Belastung.

    Anzurechnen sind alle steuerpflichtigen Einkünfte und auch eine Reihe steuerfreier Einkünfte. Einkünfte von Kindern mit Ausbildungsvergütung sind ebenso anzurechnen wie Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung oder Zinsen aus Sparguthaben. Nicht angerechnet werden dagegen in der Regel das Kindergeld beziehungsweise der Kinderzuschlag.

    Als Einkommen gelten dabei alle Geld- und Sachleistungen, unter anderem auch monatliche Zahlungen von Eltern oder Verwandten bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen.

    Bei einem Antrag auf Wohngeld müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse aller Haushaltsmitglieder offengelegt werden. Das gilt sowohl für Familien als auch für unverheiratete Paare.

    Wohngeld kann nicht an Personen gezahlt werden, deren Wohnkosten bereits in anderen Sozialleistungen enthalten sind. 

    Ausgeschlossen sind unter anderem Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen wie zum Beispiel: 

    • Arbeitslosengeld II
    • Grundsicherung 

    Alleinstehende Studierende oder Auszubildende, 

    • die BAföG oder
    • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) 

    beziehen, erhalten kein Wohngeld. 

    Das gilt auch, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohen Einkommens abgelehnt wurde.

    Ein Wohngeldanspruch kann gegeben sein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 

    • Ablauf der Förderungshöchstdauer
    • Ablehnung von BAföG wegen fehlender Leistungsnachweise
    • Zweitausbildung/Zweitstudium

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.

    Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

    Fristen

    Hinweise für Ratingen

    Wohngeld wird nur auf schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail an amt50@ratingen.de gezahlt. Eine Bewilligung kann erst ab dem Monat erfolgen, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Die Wohngeldzahlung erfolgt jeweils zu Beginn des Monats.

    Zur Fristwahrung reicht auch ein formloser Antrag aus.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de