Wohngeld

    Wohngeld

    Ihr Gesamteinkommen ist zu gering bzw. Ihre Mietbelastung zu hoch? Dann können Sie als Mieter oder Eigentümer für selbst genutzten Wohnraum Wohngeld beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten Ihrer Wohnung.

    Sowohl als Mieter, als auch als Eigentümer können Sie Wohngeld beantragen. (Mietzuschuss für Mieter, Lastenzuschuss für Eigentümer)

    Voraussetzung ist, u.a. dass der Wohnraum für den das Wohngeld beantragt wird, selbst bewohnt wird.

    Alle Informationen zum Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c65af48bab31cb0060d25e6d67ea5ea9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Mieter

    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag (Antrag Mietzuschuss)
    • vom Vermieter ausgefüllte Vermieterbescheinigung im Original
    • Einkommenserklärung
    • Aktueller Einkommensnachweis (Lohnabrechnungen, ALG I, Rente, Minijob)
    • Nachweise über Kapitalerträge (Sparbücher, Bauverträge, etc.) für alle zum Haushalt gehörenden Personen
    • alle sonstigen Einkünfte (zum Beispiel Bafög, BAB, Unterhalt, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, etc.)
    • Schulbescheinigung für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
    • Kontoauszüge aller Haushaltsmitglieder des Monats, der dem Wohngeldantrag voran geht

    Eigentümer

    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag (Antrag Lastenzuschuss)
    • Darlehensverträge (+ Nachweis über Zahlungen)
    • Wohnflächenberechnung
    • Grundsteuerbescheid
    • Einkommenserklärung
    • Aktueller Einkommensnachweis (Lohnabrechnungen, ALG I, Rente, Minijob)
    • Nachweise über Kapitalerträge (Sparbücher, Bauverträge, etc.) für alle zum Haushalt gehörenden Personen
    • alle sonstigen Einkünfte (zum Beispiel Bafög, BAB, Unterhalt, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, etc.)
    • Schulbescheinigung für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
    • Kontoauszug des Monats, der dem Wohngeldantrag voran geht
    • ggf. Haushaltsplan (Nachweis über Verwaltergebühren)

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Bezüge von Transferleistungen (Leistungen des Jobcenters nach dem SGB II, allgemeine Sozialhilfe, Grundsicherung nach dem SGB XII) schließen den Bezug von Wohngeld aus, da hier die Wohnkosten schon abgedeckt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.

    Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

    Fristen

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Es besteht jederzeit die Möglichkeit eine unverbindliche Probeberechnung des Wohngeldes vor Ort vornehmen zu lassen, um einen möglichen Anspruch zu überprüfen.

    Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern mit geringem und mittlerem Einkommen. Prüfen Sie Ihren eventuellen Anspruch mit einem Klick auf den KiZ-Lotsen.

    Seit 1. Januar 2011 erhalten Personen für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz.

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de