Wohngeld
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutzten Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder Eigenheim, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich.
Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen.
Einen Erklärfilm zum Wohngeld finden Sie unten auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung des Landes NRW.
Hinweis:
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:
- Bürgergeld (SGB II),
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII),
- verschiedene andere Sozialleistungen.
Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.
Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. Weitere Informationen und wann dennoch ein Anspruch auf Wohngeld besteht, finden Sie in der Broschüre "Wohngeld während der Ausbildung"
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Düsseldorf
- Wohngeldantrag,
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate,
- Bescheinigung der Vermieterin / des Vermieters oder Kopie des Mietvertrages und Nachweis (Quittung, Bankbeleg usw.) der Mietzahlungen für die letzten drei Monate
- Nur sofern vorhanden: Nachweise über sämtliche sonstigen Einkünfte, z.B. aus geringfügiger Beschäftigung / Minijob, Unterhalt / sonstige finanzielle Unterstützung, Renten, Zinseinkünfte etc.
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Voraussetzungen
Hinweise für Düsseldorf
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
- der Höhe des Familieneinkommens und
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Für die Beantragung von Wohngeld und die Vorlage erforderlicher Nachweise stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online-Antrag Wohngeld
- Antragsformulare zum Ausfüllen am PC und Versand per Post. Sie können die Formulare am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post versenden.
- Sie können uns auch über unser Online-Kontaktformular erreichen. Nutzen Sie hier auch gerne die Möglichkeit, Antragsunterlagen und Belege einzureichen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.
Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.04.2023
Stichwörter
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