Anzeigepflichten Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

    Anzeigepflichten Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Legionellen kommen in geringer Anzahl auch natürlich in Oberflächengewässern vor und führen dort zu keinen Erkrankungen. In hoher Konzentration als Aerosol eingeatmet können Legionellen jedoch besonders bei immungeschwächten Menschen zu schweren Lungenentzündungen führen.

    Um Legionellen-Ausbrüche zu verhindern, sind die technischen Anlagen, bei denen eine Vermehrung und ein Austrag von Legionellen mit dem Luftstrom möglich sein könnte, in besonderer Form zu betreiben und zu überwachen. Die Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung solcher Anlagen ist seit dem 19.08.2017 durch die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider - 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gesetzlich geregelt.

    Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen sind verpflichtet, den hygienisch einwandfreien Betrieb der Anlage sicherzustellen. Dafür sind bauliche und betriebliche Anforderungen nach dem Stand der Technik einzuhalten. Beispiele sind

    • sogenannte Toträume im Kreislaufwasser vermeiden,
    • die Anlage regelmäßig warten und desinfizieren sowie 
    • regelmäßig Keimzahlen im Kreislaufwasser ermitteln.

    Der Stand der Technik beim hygienegerechten Betrieb einer solchen Anlage ist durch die 42. BImSchV und die VDI-Richtlinien 2047, Blatt 2 (Verdunstungskühlanlagen), 2047, Blatt 3/ Entwurf (Kühltürme) und VDI 3679, Blatt 1(Nassabscheider) definiert.

    Mit der 42. BImSchV ist neben den Anforderungen an Bau und Betrieb einer Anlage erstmals auch eine Anzeigepflicht eingeführt worden. Dies betrifft sowohl Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme, die Nebeneinrichtung einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage sind, als auch Anlagen bei baurechtlich genehmigten Betrieben.

     

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    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wasser-/Abfallwirtschaft und Immissionsschutz (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Umweltschutz (Amt)

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    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

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    erforderliche Unterlagen

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    Die Anzeige erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege im "Kataster Verdunstungskühlanlagen" des bundeseinheitlichen Internetportals "KaVKA-42BV". Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen LANUV.NRW.

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Alle Neu- bzw. Bestandsanlagen sowie Änderungen, Stilllegungen und Betreiberwechsel sind der zuständigen Behörde ab dem 19. Juli 2018 binnen eines Monats (also bis zum 19. August 2018 ) anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.04.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de