Anzeigepflichten Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

    Immissionsschutz - Anzeigepflicht gemäß 42. BImSchV

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können Quellen für Legionellenemissionen sein. Am 19.08.2017 trat daher die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV.) in Kraft. Während Neuanlagen innerhalb eines Monats nach der ersten Befüllung mit Nutzwasser anzuzeigen sind, müssen alle Bestandsanlagen, d.h. die, die vor dem 19.08.2017 vorhanden waren, seit dem 19.07.2018 der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats angezeigt werden.

    Für die Erstellung und Entgegennahme der Anzeigen wurde ein elektronisches System auf Basis einer Web-Anwendung entwickelt. Die Web-Anwendung KaVKA-42. BV (Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV) ist unter diesem Link erreichbar.

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f4543bccc59ceaab5b95943155df830a

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    66/3 Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02162/39-1242 (Martina Baudendistel)

    E-Mail: Umweltschutz@kreis-viersen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de