Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Änderung des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle

    Erlaubnis beantragen, Online-Pokerspiele durchzuführen oder zu vermitteln

    Wenn Sie Online-Poker veranstalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis beantragen. Die Erlaubnis kann online oder schriftlich beantragt werden.

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von Online-Poker stellen.

    Online-Pokerspiele dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten.

    Das Erlaubnisverfahren enthält einen Hauptantrag für die allgemeine Erlaubnis.

    Antragstellende können die Veranstaltenden Personen selbst oder Bevollmächtigte (Interne eines Unternehmens oder Externe, zum Beispiel Rechtsanwälte) sein.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_12d747fb7fc11a6f9b4c7c8ceb89ebf1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Arnsberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Seibertzstr. 1

    59821 Arnsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02932820

    Fax: 02931822450

    E-Mail: gluecksspiel@bra.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Darstellung der Gesellschaftsstruktur 
    • Führungszeugnis 
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister 
    • Gewerbeanmeldung (Kopie)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung 
    • Bescheinigung des für die Steuer auf Online-Poker zuständigen Finanzamtes
    • Ausdruck aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder 
    • Sachkundenachweis 
    • Rechtmäßige Herkunft der erforderlichen Mittel 
    • Bescheinigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers beziehungsweise einer unabhängigen Wirtschaftsprüferin
    • Darstellung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Abgabenpflichten (Wirtschaftlichkeitskonzept)
    • Zahlungsabwicklungskonzept
    • IT-Sicherheitskonzept
    • Geldwäschekonzept
    • Sozialkonzept
    • Vertriebskonzept
    • Werbekonzept
    • Darlegung, welche spielrelevanten Informationen den Spielern auf der Internetseite zur Verfügung gestellt werden und wie dies dargestellt ist
    • Darlegung, wie die Aufklärung über die Suchtrisiken der angebotenen Online-Pokerspiele, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und die Beratungs- und Therapiemöglichkeiten erfolgen
    • Mitteilung der voraussichtlichen Höhe der Spieleinsätze in der Bundesrepublik Deutschland der nächsten 5 Jahre
    • Darstellung der Maßnahmen zur Verhinderung von Manipulationen
    • Ausdruck der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Online-Poker im Internet
    • Erklärung Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Wirtschaftsprüferin zur Leistungsfähigkeit
    • Erklärung Steuerberater oder Steuerberaterin, Rechtsberater oder Rechtsberaterin, Erklärung Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zur Leistungsfähigkeit

    Formulare

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Voraussetzungen

    Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Sie müssen Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, um die Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele in Deutschland beantragen zu können

    Darüber hinaus müssen Sie die Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 erfüllen:

    • Erweiterte Zuverlässigkeit (kein unerlaubtes Glücksspiel, transparente Inhaber und Beteiligungsverhältnisse)
    • Leistungsfähigkeit (ausreichend Eigenmittel, Wirtschaftlichkeit, Versicherungsschutz)
    • Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 4, 4a, 12 fortfolgende und 22b des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) vom 29. Oktober 2020

    https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung von Online-Poker sowohl online als auch schriftlich beantragen.

    Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Durchführung von Online-Poker schriftlich beantragen wollen:

    • Bearbeiten Sie im ersten Schritt den „Hauptantrag“.
    • Im Hauptantrag machen Sie Angaben zum Veranstaltenden, zu allen vertretungsbefugten und weiteren verantwortlichen Personen. Des Weiteren sind Angaben zur Zuverlässigkeit des Veranstaltenden und Angaben zum Vertrieb und Abwicklung zu tätigen.
    • Sie müssen Ihren Antrag vollständig bearbeitet haben, bevor Sie diesen einreichen. Es ist zulässig, dass geforderte Dokumente nachgereicht werden, sofern sie bei der Antragstellung noch nicht vorlagen. Die zuständige Behörde kann Anträge jedoch nur dann abschließend bearbeiten, wenn alle Dokumente eingereicht wurden.
    • Im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde müssen Sie die Erbringung einer Sicherheitsleistung in Höhe von mindestens EUR 5 Millionen bis zu maximal EUR 50 Millionen sicherstellen.
    • Nachdem Sie den Hauptantrag gestellt haben, müssen Sie einen nachgelagerter Antrag für die einzelnen virtuellen Automatenspiele einreichen. Machen Sie dabei Angaben zum technischen Zugang zu den virtuellen Automatenspielen, sowie allen Details (Name, Art, URL, Kategorie und die Spielregeln). Der nachgelagerte Antrag kann durch Sie unmittelbar nach dem Hauptantrag gestellt werden, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erteilung der Erlaubnis bezogen auf den Hauptantrag.
    • Nach Abschluss der Prüfung und Bewilligung durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erhalten Sie einen Erlaubnisbescheid postalisch.

    Wenn Sie den Antrag online beantragen wollen:

    • Legen Sie sich ein Unternehmens-/ Bürgerkonto online an.
    • Den Erlaubnisbescheid erhalten Sie in diesem Fall direkt über Ihr Servicekonto.
    • Die Kommunikation mit der GGL funktioniert ebenso über Ihr Servicekonto.
    • Die restlichen Schritte sind mit dem schriftlichen Verfahren identisch.

    Fristen

    Geltungsdauer in der Regel 5 Jahre. In begründeten Einzelfällen ist eine kürzere Dauer möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung ist maßgeblich von der Vollständigkeit und Qualität der Antragsunterlagen abhängig und von der Reaktionszeit auf etwaige Nachforderungsschreiben. Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 3 Monate.

    Kosten

    variabel

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig.

    In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg -  Behörde für Inneres und Sport (BIS) - am 24.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de