Erlaubnis beantragen, Online-Pokerspiele durchzuführen oder zu vermitteln
Wenn Sie Online-Poker veranstalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis beantragen. Die Erlaubnis kann online oder schriftlich beantragt werden.
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:
1. Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Paderborn
2. Wechsel oder Ausdehnung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes
3. Änderung des Namens der oder des Gewerbetreibenden
Die erforderliche Gewerbeanzeige können Sie bequem online erledigen.
Nutzen Sie hierfür bitte den weiterführenden Link unter dem Punkt "Onlinedienstleistung".
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
Die Gewerbeummeldung für Betriebe, die im Stadtgebiet Paderborn ausgeübt werden, kann wie folgt vorgenommen werden:
1. online über den Menüpunkt "Onlinedienstleistung - Elektronische Gewerbemeldung und Gewerbeauskunft oder Wirtschafts-Service-Portal.NRW"
Bitte beachten Sie, dass bei der Erstattung der Gewerbeanzeige über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW eine vorherige Anmeldung eines Services-Kontos erforderlich ist. Über dieses Portal können Sie im Übrigen auch Gewerbeanzeigen für Betriebe erstatten, deren Sitz außerhalb des Stadtgebietes Paderborn, aber innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.
2. schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeummeldeformulars. Das Formular zusammen mit einer Ausweiskopie können Sie postalisch an die Stadt Paderborn, Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten -, 33095 Paderborn oder per Fax an die Nr.: 05251/88-2771 senden.
Für eine schnellere Bearbeitungszeit, empfehlen wir die Gewerbeanmeldung online vorzunehmen.
Das Formular kann unter dem Punkt "Downloads" abgerufen werden und ist bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes erhältlich.
Weitere notwendige Unterlagen sind ggf.
- Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit,
- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle,
- Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen)
Voraussetzungen
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie müssen Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, um die Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele in Deutschland beantragen zu können
Darüber hinaus müssen Sie die Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 erfüllen:
- Erweiterte Zuverlässigkeit (kein unerlaubtes Glücksspiel, transparente Inhaber und Beteiligungsverhältnisse)
- Leistungsfähigkeit (ausreichend Eigenmittel, Wirtschaftlichkeit, Versicherungsschutz)
- Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Paderborn
Gewerbeordnung
Verfahrensablauf
Sie können die Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung von Online-Poker sowohl online als auch schriftlich beantragen.
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Durchführung von Online-Poker schriftlich beantragen wollen:
- Bearbeiten Sie im ersten Schritt den „Hauptantrag“.
- Im Hauptantrag machen Sie Angaben zum Veranstaltenden, zu allen vertretungsbefugten und weiteren verantwortlichen Personen. Des Weiteren sind Angaben zur Zuverlässigkeit des Veranstaltenden und Angaben zum Vertrieb und Abwicklung zu tätigen.
- Sie müssen Ihren Antrag vollständig bearbeitet haben, bevor Sie diesen einreichen. Es ist zulässig, dass geforderte Dokumente nachgereicht werden, sofern sie bei der Antragstellung noch nicht vorlagen. Die zuständige Behörde kann Anträge jedoch nur dann abschließend bearbeiten, wenn alle Dokumente eingereicht wurden.
- Im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde müssen Sie die Erbringung einer Sicherheitsleistung in Höhe von mindestens EUR 5 Millionen bis zu maximal EUR 50 Millionen sicherstellen.
- Nachdem Sie den Hauptantrag gestellt haben, müssen Sie einen nachgelagerter Antrag für die einzelnen virtuellen Automatenspiele einreichen. Machen Sie dabei Angaben zum technischen Zugang zu den virtuellen Automatenspielen, sowie allen Details (Name, Art, URL, Kategorie und die Spielregeln). Der nachgelagerte Antrag kann durch Sie unmittelbar nach dem Hauptantrag gestellt werden, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erteilung der Erlaubnis bezogen auf den Hauptantrag.
- Nach Abschluss der Prüfung und Bewilligung durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erhalten Sie einen Erlaubnisbescheid postalisch.
Wenn Sie den Antrag online beantragen wollen:
- Legen Sie sich ein Unternehmens-/ Bürgerkonto online an.
- Den Erlaubnisbescheid erhalten Sie in diesem Fall direkt über Ihr Servicekonto.
- Die Kommunikation mit der GGL funktioniert ebenso über Ihr Servicekonto.
- Die restlichen Schritte sind mit dem schriftlichen Verfahren identisch.
Fristen
Geltungsdauer in der Regel 5 Jahre. In begründeten Einzelfällen ist eine kürzere Dauer möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung ist maßgeblich von der Vollständigkeit und Qualität der Antragsunterlagen abhängig und von der Reaktionszeit auf etwaige Nachforderungsschreiben. Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 3 Monate.
Kosten
variabel
Hinweise (Besonderheiten)
In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig.
In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.
Weitere Informationen
Merkblatt Antragsunterlagen Online-Poker
Merkblatt Erlaubnis einzelner Varianten Online-Poker
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Inneres und Sport (BIS) - am 24.06.2022
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