Kampfmittel

    Kampfmittel

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitung von Kampfmittellmeldungen, Erteilung der Kampfmittelfreiheit bei Bauvorhaben, Kampfmittelräumung

    Sie haben bei Gartenarbeiten oder Bodeneingriffe (gleich welcher Art) Gegenstände gefunden, die Sie nicht zuordnen können und die Ihnen verdächtig erscheinen? Dann nehmen Sie bitte umgehend mit dem Ordnungsamt Kontakt auf und halten Personen und Tiere von der Fundstelle fern. Außerhalb unserer Dienstzeit werden Munitionsfunde von der Polizei an den Kampfmittelbeseitigungsdienst weitergeleitet.

    Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, sind Sie verpflichtet, die Geeignetheit Ihres Grundstückes nachzuweisen. Zu diesen Kriterien zählt auch der Nachweis auf Kampfmittelfreiheit auf dem zu bebauenden Grundstück. Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt auf und nicht erst bei Bauantragstellung, da ein möglicher Teil des Verfahrens die Luftbildauswertung sein kann, für die zur Zeit eine Vorlaufzeit von ca. vier Monaten einzukalkulieren ist.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d5c1b586c14b415e490e13dc8c4472f2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte

    Ordnungsbehördengesetz
    Kampfmittelverordnung
    Technische Richtlinien zur Kampfmittelbeseitigung NRW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwerte

    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de