Kampfmittel
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Vor Tiefbauarbeiten jeglicher Art stellt die Ordnungsbehörde anhand der Auswertung an einer Belastungskarte fest, ob das zu bebauende Gebiet kampfmittelfrei ist.
Sollten die Tiefbauarbeiten in einem auf der Karte sichtbaren Bereich einer Kampfmittelbelastung liegen, wird die Ordnungsbehörde beim Kampfmittelräumdienst eine Luftbildauswertung zur genaueren Untersuchung beantragen.
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Ansprechpartner
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05242 963-480
E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Anfrage ist schriftlich zu beantragen und muss Auskunft über folgende Angaben enthalten:
- Genaue Bezeichnung des Gebietes, welches überprüft werden muss
- Deutsche Grundkarte mit Einzeichnung des Baubereichs, welcher zu überprüfen ist
- Angabe, was gebaut wird (z.B. Straßenbau, Garagenbau, Leitungseinbau etc.)
Formulare
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Tiefbauarbeiten im Rheda-Wiedenbrück
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Technische Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung im Land NRW
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Einreichung des vollständigen Antrages
Fristen
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Die Anfrage ist 4 Wochen vor der Baumaßnahme einzureichen
Bearbeitungsdauer
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14 Tage
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Wenn die Luftbildauswertung nur bedingt möglich war, kann als nächster Schritt eine Sondierung der Baufläche erforderlich werden. Die Auflagen zur Vorbereitung der Sondierungsfläche werden dann von der Ordnungsbehörde mitgeteilt.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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