Kampfmittel

    Kampfmittel

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Vor Tiefbauarbeiten jeglicher Art stellt die Ordnungsbehörde anhand der Auswertung an einer Belastungskarte fest, ob das zu bebauende Gebiet kampfmittelfrei ist.

    Sollten die Tiefbauarbeiten in einem auf der Karte sichtbaren Bereich einer Kampfmittelbelastung liegen, wird die Ordnungsbehörde beim Kampfmittelräumdienst eine Luftbildauswertung zur genaueren Untersuchung beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_12f6ac4482cb6e5280ce6e3cfbbbe0c3

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Anfrage ist schriftlich zu beantragen und muss Auskunft über folgende Angaben enthalten:

    • Genaue Bezeichnung des Gebietes, welches überprüft werden muss
    • Deutsche Grundkarte mit Einzeichnung des Baubereichs, welcher zu überprüfen ist
    • Angabe, was gebaut wird (z.B. Straßenbau, Garagenbau, Leitungseinbau etc.)

    Formulare

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Tiefbauarbeiten im Rheda-Wiedenbrück

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Technische Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung im Land NRW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Einreichung des vollständigen Antrages

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Anfrage ist 4 Wochen vor der Baumaßnahme einzureichen 

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    14 Tage

    Kosten

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Wenn die Luftbildauswertung nur bedingt möglich war, kann als nächster Schritt eine Sondierung der Baufläche erforderlich werden. Die Auflagen zur Vorbereitung der Sondierungsfläche werden dann von der Ordnungsbehörde mitgeteilt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de