Kampfmittel
Hinweise für Recklinghausen
Beschreibung
Hinweise für Recklinghausen
Kampfmittel werden auch viele Jahrzehnte nach dem Ende des 2. Weltkrieges immer noch im Zuge von Bauarbeiten aufgefunden. Hierzu zählen Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile, aber auch Waffen und Waffenteile, die durch die Kriegsparteien im Zuge der Kampfhandlungen hinterlassen wurden. Darüber hinaus werden nicht nur Kampfmittel des 2. Weltkrieges, sondern auch Munition aus heutiger Produktion aufgefunden.
In der Regel können diese Hinterlassenschaften unschädlich gemacht werden. Trotzdem kommt es immer wieder zu Detonationen von Bombenblindgängern mit teilweisen drastischen Folgen.
Daher müssen Sie sich bei zufälligen Munitions- und Kampfmittelfunden im Stadtgebiet Recklinghausen umgehend an die örtliche Ordnungsbehörde oder außerhalb der Dienstzeiten an die zuständige Polizei bzw. Feuerwehr wenden.
Zum Schutz der Allgemeinheit und der eigenen Sicherheit, dürfen die Kampfmittel auf gar keinen Fall berührt werden und müssen an der jeweiligen Auffindestelle belassen werden. Weitere Erschütterungen sind zu vermeiden, die Arbeiten sofort einzustellen und der Zugang zur Fundstelle muss gesperrt werden.
Wer im Stadtgebiet Recklinghausen ein erdeingreifendes Bauvorhaben durchführen will, muss zunächst einen Antrag auf Luftbildauswertung stellen. Diese Luftbildauswertung wird beim ansässigen Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg, welcher die örtlichen Ordnungsbehörden unterstützt, im Anschluss daran angefordert.
Für Grundstücke, bei denen aufgrund von Luftbildauswertungen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Bombenblindgänger oder andere Kampfmittel im Boden befinden, muss zwingend vor Baubeginn ein Antrag auf Kampfmitteluntersuchung gestellt werden.
Die Luftbildauswertungen, Messwertaufnahmen und Bergung von Kampfmitteln sind zunächst gebührenfrei. Kosten können jedoch bei konkreten Verdachtspunkten und erschwerten Umständen bei der Suche oder Bergung entstehen. Die bodenvorbereitenden, begleitenden und nachbereitenden Arbeiten bei einer Überprüfung sind auf eigene Kosten durchzuführen.
Für die Bearbeitung der Anträge rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3-4 Wochen.
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Nordrhein-Westfalen