Kampfmittel

    Kampfmittel

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Bombenfund

    Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel (Bomben, Granaten usw.) handeln könnte, halten Sie Abstand und informieren Sie sofort die Polizei, Feuerwehr oder das Ordnungsamt.
     

    Baumaßnahme

    Planen Sie eine Baumaßnahme und müssen dafür tiefer als 80 Zentimeter graben? Dann müssen Sie sicher gehen, dass sich im Boden keine Kampfmittel (Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg) befinden. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf eine Luftbildauswertung stellen. Dort ist der Bauherr, der Name des Grundstückseigentümers sowie die Anschrift des zu untersuchenden Flurstücks (inkl. Gemarkung und Flurstücksnummer) anzugeben.  Auch ein Auszug aus der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:500 wird dafür benötigt. Dieser Antrag muss an die allgemeine Ordnungsbehörde gesendet werden. Die Bezirksregierung wertet die Luftbilder aus und sendet die Ergebnisse an die Ordnungsbehörde, welche wiederum mit Ihnen Kontakt aufnimmt.

    Der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes NRW, organisiert bei den Bezirksregierungen Düsseldorf (für das Rheinland) und Arnsberg (für Westfalen), unterstützt die örtlich zuständigen Behörden mit seiner Fachkenntnis und seiner Spezialausstattung. Er sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de