Kampfmittel

    Kampfmittel

    Hinweise für Wassenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Wassenberg

    Auch heute werden beinahe täglich bei Erdarbeiten noch Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Die Beseitigung dieser Kampfmittel ist eine Aufgabe des Ordnungsamtes im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr.

    Was sind Kampfmittel?

    Zu den Kampfmitteln zählen Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile, aber auch Waffen und Waffenteile, die durch die Wehrmacht oder die ehemaligen Alliierten im Zuge der Kampfhandlungen hinterlassen wurden. Es kann sich dabei gleichermaßen um sogenannte "Blindgänger" wie um ungebrauchte Kampfmittel handeln. Aber nicht nur Kampfmittel des Zweiten Weltkrieges, sondern auch Munition aus heutiger Produktion werden gefunden.

    In allen Fällen von Kampfmittelfunden ist höchste Vorsicht geboten!

    Was ist bei Kampfmittelfunden zu tun?
    • Kampfmittel auf gar keinen Fall anfassen
    • Sofort die Feuerwehr oder Polizei verständigen (112/110)
    • Den Zugang zur Fundstelle sperren.
    • Kann man vorbeugen?

    Umfassend vorbeugen kann man nicht, da es aus vielerlei Gründen sehr aufwendig oder gar unmöglich ist, das gesamte Stadtgebiet vorsorglich auf eine mögliche Kampfmittelbelastung zu untersuchen. In der Regel wird speziell im Vorfeld von Baumaßnahmen eine Luftbildauswertung durchgeführt, um evtl. vorhandene Bombenblindgänger zu finden.

    Nachweis der Kampfmittelfreiheit

    Im Baurecht ist geregelt, dass Grundstücke für bauliche Anlagen geeignet sein müssen (§16 BauO NRW). Das Bauaufsichtsamt fordert im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens den Nachweis über die Kampfmittelfreiheit. Nachweispflichtig ist der Bauantragstellende!

    Um den Nachweis zu erbringen, muss zunächst ein Antrag auf Luftbildauswertung beim Ordnungsamt der Stadt Wassenberg als zuständige Ordnungsbehörde gestellt werden. Die Ordnungsbehörde leitet diesen Antrag an den KBD weiter und erhält nach ca. 4 Wochen das Ergebnis der LBA zurück. In Zusammenarbeit mit der örtlichen Ordnungsbehörde koordinieren die Mitarbeiter des KBD die Kampfmittelsuche bei Verdachtsflächen vor Ort.

    Auf den Luftbildern des 2.Weltkrieges, die von alliierten Aufklärungsflugzeugen nach den Angriffen gefertigt wurden, sind neben den bombardierten Bereichen auch die Einschlagspunkte möglicher Blindgänger erkennbar. Solche konkreten Verdachtspunkte werden dann üblicherweise durch Sondieren der Fläche mit entsprechenden geophysikalischen Detektoren überprüft.

    Hierbei festgestellte Bodenanomalien, die möglicherweise Kampfmittel sein können, werden freigelegt, identifiziert und geborgen, falls sie handhabungsfähig sind. Falls das aufgefundene Kampfmittel nicht handhabungsfähig ist, muss es "entschärft" werden oder - falls das nicht möglich ist - noch an der Fundstelle durch eine gezielte Sprengung zerstört oder unschädlich gemacht werden.

    Die Finanzierung der zivilen Kampfmittelbeseitigung teilt sich auf zwischen der Kommune, dem Grundstückseigentümer, dem Bundesland und dem Bund. Die vorsorgliche Absuche eines Baugrundstückes trägt das Land, Maßnahmen der Gefahrenabwehr (Absperrung, Evakuierung, Entschärfung, Abtransport und Vernichtung) übernehmen die Kommune und Land oder Bund.

    Die in Einzelfällen entstehenden Mehrkosten für eine erschwerte Suche oder Bergung können teilweise zu Lasten der Grundstückseigentümer/-besitzer gehen, da dieser verantwortlich für Gefahren ist, die von seinem Grundstück ausgehen. Das heißt, dass die Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr ggf. Maßnahmen gegen den Eigentümer/Besitzer zu dessen Lasten veranlassen kann bzw. muss.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3193ad2aa8c837b49696124e9ee50cec

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 15.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wassenberg

    Formulare

    Hinweise für Wassenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wassenberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wassenberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wassenberg

    Fristen

    Hinweise für Wassenberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wassenberg

    Kosten

    Hinweise für Wassenberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wassenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wassenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Wassenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de