Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung

    Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, müssen Maßnahmen gegen Fahrer und Fahrzeughalter ergriffen werden, die wiederholt gegen Verkehrsregeln verstoßen. Diese Maßnahmen basieren auf dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). 

    Während der Probezeit werden Verkehrsverstöße besonders streng geahndet (§ 2a StVG).

    Hinweise
    • Der erste Führerschein wird anfangs für zwei Jahre "auf Probe" ausgestellt.
    • Die Probezeit soll bewirken, dass Fahranfänger angemessen und vernünftig fahren.
    • Die Probezeit kann verlängert oder die Fahrerlaubnis entzogen werden.
    Verkehrsverstöße

    Es gibt drei Arten von Verstößen:

    1. Geringfügige Verkehrsverstöße, die nicht ins Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden und mit Verwarnungen oder Bußgeldern bis zu 60 Euro geahndet werden, haben keine Auswirkungen auf den Führerschein oder die Probezeitregelungen.
    2. Weniger schwerwiegende Verstöße, wie z.B. Fahren mit abgenutzten Reifen, können zu weiteren Maßnahmen führen.
    3. Schwerwiegende Verstöße, wie Geschwindigkeitsverstöße ab 21 km/h, Telefonieren am Steuer , Gefährdung im Straßenverkehr, Alkohol & Drogen am Steuer oder Unfallflucht, sowie falsches Überholen oder Rotlichtverstoß, haben gravierendere Konsequenzen.
      Die genaue Einstufung "schwerwiegend" oder "weniger schwerwiegend" finden Sie in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
    Maßnahmen nach Verstößen
    1. Anordnung eines Aufbauseminars für verkehrsauffällige Fahranfänger (ASF)
      Wenn ein Fahranfänger in der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße begeht, werden die Punkte ins Fahreignungsregister eingetragen. Der Fahrer muss dann an einem vorher angeordnetem Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger teilnehmen. Dies muss innerhalb einer festgelegten Frist geschehen und die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert (§ 2a Abs. 2a S. 1 StVG).
      Bei Verstößen wegen Alkohol- oder Drogeneinfluss muss ein spezielles vorher angeordnetes Aufbauseminar besucht werden. Diese Seminare werden nur von Institutionen mit einer speziellen Erlaubnis durchgeführt. Die Kosten für die Seminare legt der Veranstalter fest und müssen vom Fahrer bezahlt werden.
    2. Verwarnung mit Hinweis auf freiwillige verkehrspsychologische Beratung
      Wenn nach dem Aufbauseminar ein weiterer Verstoß in der verlängerten Probezeit passiert, wird der Fahrer schriftlich verwarnt. Ihm wird empfohlen (freiwillig), innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen (§ 38 FeV).
    3. Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe
      Wenn nach den zwei Monaten nach der Verwarnung innerhalb der restlichen Probezeit wieder ein Verstoß in der Probezeit passiert, wird der Führerschein entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis kann frühestens drei Monate nach dem Entzug erteilt werden. Die Sperrfrist beginnt erst, wenn der Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben wird.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_56e2dd1a67a976826c056614bc6e51a2

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/5 Führerscheine/Fahrschulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Anordnung Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF): 25,60 € Verwarnung: 17,90 € Entziehung der Fahrerlaubnis: 95,00 € zzgl. Zustellungsgebühren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de