Verkehrszeichen
Hinweise für Jülich
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Hinweise für Jülich
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Der Antrag ist rechtzeitig (4 Wochen vorher) zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
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- 45 Abs. 3 und 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Jülich
Die Halteverbotsschilder müssen mindestens drei Kalendertage einem Zusatz zur Gültigkeitsdauer aufgestellt werden. Die Schilder müssen in Form, Farbe und Größe den Bestimmungen der StVO entsprechen. Der Tag des Aufstellens der Schilder und der Tag des Beginns des Verbots zählen nicht zur Mindestvorlaufzeit von drei Kalendertagen. Die Aufstellung der Verkehrszeichen hat durch Personen zu erfolgen, die über entsprechende Kenntnisse verfügen. Eine Aufstellung durch den Bauhof kann nicht erfolgen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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