Kapitalentschädigung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Antragsberechtigte können eine Kapitalentschädigung von 306,78 € für jeden angefangenen Kalendermonat einer mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung (von Gerichten/Organen der DDR bzw. - zuvor - von deutschen Gerichten/Behörden in der Sowjetischen Besatzungszone) bekommen.
Der formlose Antrag kann noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02381 17-2854
erforderliche Unterlagen
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Bescheinigung nach §10 Absatz 4 des Häftlingshilfegesetzes (HHG).
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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