Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Berichtigung

    Wählerverzeichnis Kommunalwahl berichtigen lassen

    Sie erfahren Näheres zur Berichtigung des Wählerverzeichnisses zur Kommunalwahl.

    Beschreibung

    Hinweise für Wassenberg

    In der Bundesrepublik Deutschland gibt es, wie in anderen demokratischen Staaten auch, das Wahlrecht für jeden Einzelnen. Dieses Wahlrecht ist jedoch nicht selbstverständlich. Es wurde lange um dieses demokratische Grundrecht gekämpft. Besonders in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes wird die Bedeutung von Wahlen deutlich:

    "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, der sich aus einzelnen Bundesländern zusammensetzt. Damit sind politische Entscheidungen auf verschiedene Ebenen verteilt:

    • die kommunale Ebene
    • die Landesebene
    • die Bundesebene
    • die Ebene der Europäischen Union

    Auf allen Ebenen finden regelmäßig Wahlen zur Bildung der Volksvertretungen statt. Regelmäßig wiederkehrende geheime Wahlen sind die Lebensgrundlage einer Demokratie. Mit diesen regelmäßigen Wahlen soll in periodischen Abständen dem Volk die Möglichkeit zur Meinungsäußerung gegeben werden, um das politische Geschehen durch die Wahl von neuen Volksvertretern beeinflussen zu können.

    Wahlen stellen damit die bedeutendste Form der aktiven Teilnahme des Volkes am politischen Leben dar. Wer wählt wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit und entscheidet durch den direkten oder indirekten Einfluss seiner Stimme über die Zusammensetzung der Volksvertretungen.

    Jede Wahl verkörpert ein Stückchen Demokratie. Möchten Sie dabei mitwirken und diese "hautnah" erleben? Dann können Sie sich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer melden. Die Anmeldung kann jederzeit, unabhängig davon, ob gerade eine Wahl ansteht, bei uns erfolgen. Vor der nächsten Wahl werden wir uns frühzeitig bei Ihnen melden und Ihnen Informationsmaterial übersenden. 

     

    Wahlvorstände

    Ein Wahlvorstand setzt sich immer aus einem Wahlvorsteher, einem Schriftführer und den Beisitzenden zusammen. Wahlvorsteher und Schriftführer haben jeweils eine Stellvertretung. Dieser Wahlvorstand ist gemeinsam für die Abläufe im Wahllokal am Wahltag verantwortlich.

    Gemeinsame Aufgaben:

    • Überprüfung der Wahlunterlagen auf Vollständigkeit
    • Überprüfung der Anwesenheit der Wahlhelfer
    • Aushang der Wahlbekanntmachung
    • Evtl. Aushang von Hinweisschildern
    • Aufstellen der Wahlkabinen
    • Regelung der Pausen der Wahlhelfer
    • Auszählung der Stimmzettel

    Aufgaben der Wahlvorstehenden

    • Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht
    • Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
    • Evtl. Berichtigung des Wählerverzeichnisses
    • Leitung bei der Stimmenauszählung
    • Bekanntgabe von Entscheidungen des Wahlvorstandes
    • Bekanntgabe des Wahlergebnisses
    • Übergabe der Stimmzettel, Wahlniederschrift, etc. an den Schriftführer
    • Nach Beendigung der Wahlhandlung Überbringen der Wahlvorsteher die Wahlniederschrift etc. zum Wahlamt

    Aufgaben des Schriftführers

    • Entgegennahme des Wahlkoffers beim Wahlamt
    • Führen des Wählerverzeichnisses
    • Ausfüllen der Schnellmeldung
    • Anfertigung der Wahlniederschrift

    Aufgaben Beisitzer

    • Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen/Personalausweise
    • Ausgabe der Stimmzettel

     

    Wahlbezirke

    Das Stadtgebiet Wassenberg ist in 18 allgemeine Stimm-/Wahlbezirke und 4 Briefwahlbezirke eingeteilt. Jedem allgemeinen Stimmbezirk ist ein Wahllokal zugeteilt, so dass es 18 Wahllokale in Wassenberg gibt. Diese 18 Wahllokale befinden sich in insgesamt 11 verschiedenen Gebäuden.

    • Stimmbezirk 1: Johanniter-Kindergarten "Regenbogen", Weilerstraße 68                   
    • Stimmbezirke 2 und 3: Gem. Grundschule Am Burgberg (Neubau), Burgstraße 19                     
    • Stimmbezirke 4 und 7: Betty-Reis-Gesamtschule (Mensa-Forum), An der Kreuzkirche 12         
    • Stimmbezirk 5: Kindergarten "Apfelbaum", Am Neumarkt 23                  
    • Stimmbezirk 6: Betty-Reis-Gesamtschule, Birkenweg 2                        
    • Stimmbezirke 8 und 9: Kath. Grundschule Orsbeck, Luchtenberger Straße 1      
    • Stimmbezirk 10: Mehrzweckhalle Ophoven, Schützenstraße 1                
    • Stimmbezirk 11: Vereinsheim Effeld, Bruchstraße 5                     
    • Stimmbezirke 12, 13, 14 und 15: Kath. Grundschule Birgelen, Elsumer Weg 6                    
    • Stimmbezirke 16, 17 und 18: Kath. Grundschule Myhl, Schulstraße 1                       
    • Briefwahlbezirke: Rathaus Wassenberg, Roermonder Straße 25 - 27

     

    Briefwahl (Begin der Briefwahl Bundestagswahl wird noch bekannt gegeben)

    Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhält man entweder,

    • durch einen formlosen schriftlichen Antrag,
    • durch Beantragung per E-Mail,
    • durch Online-Beantragung,
    • durch entsprechendes Ankreuzen auf der Rückseite der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung oder
    • persönliche Beantragung beim Wahlamt

    Das Briefwahlbüro finden Sie beim Fachbereich Zentrale Aufgaben, Roermonderstraße 25-27, 41849 Wassenberg, in Zimmer 016. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei erreichbar.

    Öffnungszeiten Briefwahlbüro:

    Montags: 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstags: 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16.00 Uhr
    Mittwochs: 08:00 bis 12:00 Uhr 
    Donnerstags: 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
    Freitags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e79775fe7bc0b9f202944e103d139482

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    beweiskräftige Unterlagen, die das Korrekturbedürfnis im Wählerverzeichnis belegen beziehungsweise bei fehlendem Eintrag ein Nachweis der Wahlberechtigung

    Voraussetzungen

    Das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl kann unter folgenden Voraussetzungen berichtigt werden:

    • Soweit sich das Wählerverzeichnis als fehlerhaft erweist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.
    • Soweit eine Wahlberechtigung trotz fehlendem Eintrag nachgewiesen werden kann, wird das Wählerverzeichnis entsprechend ergänzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zur Kommunalwahl läuft folgendermaßen ab:

    • Nach Einsicht stellen Sie einen Fehler im Wählerverzeichnis fest oder Sie sind nicht eingetragen, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
    • Sie legen Einspruch ein und belegen die Tatsachen durch geeignete Beweismittel.
    • Die Behörde korrigiert das Wählerverzeichnis oder versendet einen ablehnenden Bescheid. Im Falle der nachträglichen Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Beschwerde eingelegt werden.

    Fristen

    20. Tag (= Beginn der Einsichtnahmefrist) bis 16. Tag (= Ende der Einsichtnahmefrist) vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    etwa eine Woche

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 07.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Wassenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de