Abwasserabgabe
Beschreibung
Hinweise für Unna
Schmutzwasser
Die Berechnungsgrundlage zur Schmutzwassergebühr ist der Frischwasserverbrauch. Dieser wird der Stadt Unna automatisch durch die Stadtwerke Unna übermittelt. Für die Gebührenberechnung wird aus technischen Gründen immer der Frischwasserverbrauch des vorletzten Jahres zugrunde gelegt.
Wenn es keine Verbrauchsdaten aus der Vergangenheit gibt (z.B. bei einem Neubau oder Neubezug nach Leerstand), wird zunächst eine Pauschale i. H. v. 45 m³ (Kubikmeter) pro Person veranlagt. Diese kann nach Vorlage der Rechnung von den Stadtwerken Unna angepasst werden.
Abzug Schmutzwasser
Für Wassermengen, die auf dem Grundstück anderweitig verbraucht oder zurückgehalten werden und nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, sind auf schriftlichen Antrag keine Abwassergebühren zu bezahlen.
Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Zum Nachweis ist eine auf Kosten des Grundstückseigentümers eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und geeignete Messeinrichtung (z. B. geeichter Wasserzähler) erforderlich. Die Anbringung eines Wasserzählers über einem Abfluss mit Kanalanschluss ist nicht gestattet. Der Einbau ist beim Bereich Steuern schriftlich (siehe Antrag) anzuzeigen. Die Kreisstadt Unna behält sich vor, in Einzelfällen den ordnungsgemäßen Einbau und die Eichung des zusätzlichen Wasserzählers zu kontrollieren.
Der jeweils aktuelle Zählerstand ist bezogen auf das Kalenderjahr mit dem entsprechenden Formular bis zum 28.02 des Folgejahres dem Bereich Steuern mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn in einem Jahr keine Wasserschwundmenge angefallen ist. Nach Ablauf dieses Datums können keine Zählerstände mehr berücksichtigt werden.
Bei der erstmaligen Anzeige eines Wasserzählers und auch für die darauffolgenden Mitteilungen der Zählerstände ist ein Foto des Zählers erforderlich, um Ablesefehler auszuschließen.
Niederschlagswasser
Die Niederschlagswassergebühr wird für alle versiegelten Flächen auf einem Grundstück veranlagt.
Die Berechnung dieser Flächen erfolgt durch die Stadtbetriebe Unna.
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Ansprechpartner
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
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