Abwasserabgabe

    Abwasserabgabe

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Schmutzwasser

    Die Berechnungsgrundlage zur Schmutzwassergebühr ist der Frischwasserverbrauch. Dieser wird der Stadt Unna automatisch durch die Stadtwerke Unna übermittelt. Für die Gebührenberechnung wird aus technischen Gründen immer der Frischwasserverbrauch des vorletzten Jahres zugrunde gelegt.
    Wenn es keine Verbrauchsdaten aus der Vergangenheit gibt (z.B. bei einem Neubau oder Neubezug nach Leerstand), wird zunächst eine Pauschale i. H. v. 45 m³ (Kubikmeter) pro Person veranlagt. Diese kann nach Vorlage der Rechnung von den Stadtwerken Unna angepasst werden.

    Abzug Schmutzwasser

    Für Wassermengen, die auf dem Grundstück anderweitig verbraucht oder zurückgehalten werden und nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, sind auf schriftlichen Antrag keine Abwassergebühren zu bezahlen. 
    Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Zum Nachweis ist eine auf Kosten des Grundstückseigentümers eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und geeignete Messeinrichtung (z. B. geeichter Wasserzähler) erforderlich. Die Anbringung eines Wasserzählers über einem Abfluss mit Kanalanschluss ist nicht gestattet. Der Einbau ist beim Bereich Steuern schriftlich (siehe Antrag) anzuzeigen. Die Kreisstadt Unna behält sich vor, in Einzelfällen den ordnungsgemäßen Einbau und die Eichung des zusätzlichen Wasserzählers zu kontrollieren.
    Der jeweils aktuelle Zählerstand ist bezogen auf das Kalenderjahr mit dem entsprechenden Formular bis zum 28.02 des Folgejahres dem Bereich Steuern mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn in einem Jahr keine Wasserschwundmenge angefallen ist. Nach Ablauf dieses Datums können keine Zählerstände mehr berücksichtigt werden.
    Bei der erstmaligen Anzeige eines Wasserzählers und auch für die darauffolgenden Mitteilungen der Zählerstände ist ein Foto des Zählers erforderlich, um Ablesefehler auszuschließen.

    Niederschlagswasser

    Die Niederschlagswassergebühr wird für alle versiegelten Flächen auf einem Grundstück veranlagt.
    Die Berechnung dieser Flächen erfolgt durch die Stadtbetriebe Unna.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Fachbereich 58

    Adresse

    Hausanschrift

    Leibnizstraße 10

    45659 Recklinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02361-305-1105

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: Jose.Fernandez@lanuv.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de