Abwasserabgabe

    Festsetzung der Abwasseragabe

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Für die Einleitung des Schmutz- und Niederschlagswassers in das öffentliche Kanalnetz werden Gebühren erhoben. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer/innen der am öffentlichen Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke.

    Schmutzwassergebühr
    Die Gebühr wird grundsätzlich nach dem Frischwasserbezug (m³), des letzten zusammenhängenden Abrechnungszeitraumes von 12 Monaten, der der Stadt von dem jeweiligen Wasserversorgungsunternehmen bekannt gegeben wurde, berechnet. Der örtliche Wasserversorger hat als Abrechnungsjahr das Kalenderjahr. Erst wenn allen Verbrauchern ihre Rechnungen vorliegen, erhält die Stadt auf elektronischen Weg die Verbrauchswerte. In der Regel geschieht dies im Frühsommer. Da die Gebührenbescheide zu diesem Zeitpunkt für das laufende Jahr schon dem Gebührenpflichtigen vorliegen müssen, können die aktuellen Werte erst im darauf folgenden Jahr berücksichtigt werden.

    Beispiel: Wasserverbrauch des Jahres 2018 wird vom Wasserversorger mit den Kunden 2019 abgerechnet. Die Stadt erhält die Werte im Sommer 2019 und setzt aufgrund dieser Werte die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2020 fest.

    Niederschlagsabwassergebühr
    Die Gebühr wird nach der bebauten und befestigten Fläche (m²) eines Grundstücks berechnet. Berücksichtig werden die Flächen, von denen das Niederschlagswasser der Abwasseranlage zugeführt wird. Jede Veränderung hat der Eigentümer der Stadt mitzuteilen. Sofern Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert, kann dies zu einer Ermäßigung der Niederschlagsabwassergebühren führen. Bevor Sie Baumaßnahmen (z. B. Entsiegelung von Flächen, Anlegung einer Mulde oder eines Teiches) durchführen besprechen Sie die Maßnahme bitte mit der Stadtentwässerung Kamen (Tel.: 02307 / 148-2950).

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Fachbereich 58

    Adresse

    Hausanschrift

    Leibnizstraße 10

    45659 Recklinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02361-305-1105

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: Jose.Fernandez@lanuv.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    20.2 Steuern und Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    20.2 Steuern und Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de