Abwasserabgabe

    Abwasserbeseitigungsgebühren

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Bei den Abwasserbeseitigungsgebühren wird unterschieden zwischen:

    • Kanalanschlussbeitrag

    • Benutzungsgebühren und Kleineinleiterabgabe

    Der Kanalanschlussbeitrag ist bei erstmaliger Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen einmalig fällig.

    Für die laufende Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr (für angeschlossene Grundstücke) bzw. eine Abwasserabgabe für Kleineinleiter (für nicht angeschlossene Grundstücke) erhoben.

    Bei der Abwassergebühr unterscheidet man zwischen

    • Schmutzwasser und 

    • Niederschlagswasser

    Die Höhe der Gebühr richtet sich beim Schmutzwasser nach der Menge des bezogenen Frischwassers, beim Niederschlagswasser nach der versiegelten Fläche. Auch für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine Gebühr zu zahlen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Fachbereich 58

    Adresse

    Hausanschrift

    Leibnizstraße 10

    45659 Recklinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02361-305-1105

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: Jose.Fernandez@lanuv.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: tiefbauamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de