Abwasserbeseitigungsgebühren
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Bei den Abwasserbeseitigungsgebühren wird unterschieden zwischen:
Kanalanschlussbeitrag
Benutzungsgebühren und Kleineinleiterabgabe
Der Kanalanschlussbeitrag ist bei erstmaliger Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen einmalig fällig.
Für die laufende Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr (für angeschlossene Grundstücke) bzw. eine Abwasserabgabe für Kleineinleiter (für nicht angeschlossene Grundstücke) erhoben.
Bei der Abwassergebühr unterscheidet man zwischen
Schmutzwasser und
Niederschlagswasser
Die Höhe der Gebühr richtet sich beim Schmutzwasser nach der Menge des bezogenen Frischwassers, beim Niederschlagswasser nach der versiegelten Fläche. Auch für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine Gebühr zu zahlen.
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Ansprechpartner
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
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