Abwasserabgabe

    Abwasserabgabe

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Leitungswasser im Garten zu verwenden, finden Sie nachfolgend weitere Informationen.

    Gebührenzahler, die eine Minderung der Abwassergebühr, zum Beispiel für Wassermengen, die zur Gartenbewässerung oder Teichbefüllung verwendet werden, geltend machen möchten, beachten bitte folgendes:

    Die Füllung von Pools und Schwimmbecken darf nicht über den Gartenwasserzähler erfolgen. Poolwasser ist nach Gebrauch als Schmutzwasser in den Schmutzwasserkanal einzuleiten. Über den Gartenwasserzähler darf nur die Bewässerung des Gartens durchgeführt werden.

    Der Nachweis der Minderungsmengen ist grundsätzlich durch geeichte Wasserzähler zu erbringen. Bei der Installation ist zu beachten, dass der Wasserzähler in den entsprechenden Leitungsstrang einzusetzen ist, der nur das Wasser führt, welches nicht der Kanalisation zugeführt wird. Die Installation des Zählers muss durch einen geeigneten Fachbetrieb erfolgen, der den Einbau bescheinigt.

    Zur Anrechnung von Minderungsmengen ist der "Antrag auf Minderung der Abwassergebühr" zu stellen.

    Als Nachweis der ordnungsgemäßen Installation ist dem Antrag unbedingt die Anlage 1 "Nachweis zur Installation geeichter Wasserzähler" hinzuzufügen. Damit bestätigt der Installateur den fachgerechten Einbau des Zählers und weitere Daten.

    Jeweils zum Jahresende erfolgt die schriftliche Aufforderung, die aktuellen Zählerstände mitzuteilen. Eine Erinnerung erfolgt nicht. Erfolgt keine Mitteilung, so kann keine Minderung angerechnet werden. Die Mitteilung kann einfach online erfolgen, in der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen" finden Sie den Verweis auf die Meldung der Zählerstände.

    Wasserzähler, die für gebührenrelevante Zwecke zum Einsatz kommen, müssen alle 6 Jahre mit Ablauf ihrer Eichzeit nachgeeicht oder durch neue Zähler ersetzt werden. Der Zählerwechsel ist ebenfalls von einem Fachbetrieb durchzuführen und zu bescheinigen. Erfolgt der Nachweis nicht, kann eine Minderung nicht weiter geltend gemacht werden.

    Der Stadtentwässerungsbetrieb behält sich vor, Zählerstände, Eichgültigkeit und den Einbau der Wasserzähler vor Ort zu prüfen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_406140364593d1a74f6503844f4e189c

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtentwässerungsbetrieb Paderborn (STEB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bentfelder Str. 12

    33106 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5251 88-12800

    E-Mail: info@steb-paderborn.de

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Fachbereich 58

    Adresse

    Hausanschrift

    Leibnizstraße 10

    45659 Recklinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02361-305-1105

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: Jose.Fernandez@lanuv.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de