Festsetzung der Abwasseragabe
Beschreibung
Hinweise für Hövelhof
Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die seit 1981 in Deutschland erhoben wird. Die Abwasserabgabe ist nicht mit den Abwassergebühren für Ihren privates Haushalt zu verwechseln.
Das direkte Einleiten von Abwasser in ein Gewässer (Fließ- oder Stehgewässer sowie Grundwasser) ist Voraussetzung für die Erhebung der Abwasserabgabe. Wenn Sie Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Gewässer einleiten, sind Sie abgabepflichtig.
In NRW sind als Abgabepflichtige die Gemeinden / Städte, (Ab-)Wasserverbände und Gewerbe- oder Industriebetriebe betroffen.
Zur Festsetzung der Abgabe sind verschiedene Informationen notwendig. In viele Fällen müssen Sie sich als Abgabepflichtiger erklären und bestimmte Daten liefern.
Für die Ausnahme von der Abgabepflicht oder der Befreiung von der Abgabe muss Ihre Einleitung bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind von Ihnen entsprechend nachzuweisen.
Da die Festsetzung für ein bestimmtes Jahr (Veranlagungsjahr) bis spätestens 2 Jahren nach dessen Ablauf erfolgen muss, sind von Ihnen gewisse Fristen für die Lieferung von Informationen einzuhalten.
Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder. In Nordrhein-Westfalen ist das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW, Fachbereich 58, für die Erhebung der Abwasserabgabe zuständig.
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Ansprechpartner
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
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