Abwasserabgabe

    Festsetzung der Abwasseragabe

    Beschreibung

    Hinweise für Hövelhof

    Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die seit 1981 in Deutschland erhoben wird. Die Abwasserabgabe ist nicht mit den Abwassergebühren für Ihren privates Haushalt zu verwechseln. 

    Das direkte Einleiten von Abwasser in ein Gewässer (Fließ- oder Stehgewässer sowie Grundwasser) ist Voraussetzung für die Erhebung der Abwasserabgabe. Wenn Sie Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Gewässer einleiten, sind Sie abgabepflichtig.

    In NRW sind als Abgabepflichtige die Gemeinden / Städte, (Ab-)Wasserverbände und Gewerbe- oder Industriebetriebe betroffen.

    Zur Festsetzung der Abgabe sind verschiedene Informationen notwendig. In viele Fällen müssen Sie sich als Abgabepflichtiger erklären und bestimmte Daten liefern. 

    Für die Ausnahme von der Abgabepflicht oder der Befreiung von der Abgabe muss Ihre Einleitung bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind von Ihnen entsprechend nachzuweisen.

    Da die Festsetzung für ein bestimmtes Jahr (Veranlagungsjahr) bis spätestens 2 Jahren nach dessen Ablauf erfolgen muss, sind von Ihnen gewisse Fristen für die Lieferung von Informationen einzuhalten.

    Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder. In Nordrhein-Westfalen ist das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW, Fachbereich 58, für die Erhebung der Abwasserabgabe zuständig.

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kämmereiamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Hövelhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 5009-0

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Fachbereich 58

    Adresse

    Hausanschrift

    Leibnizstraße 10

    45659 Recklinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02361-305-1105

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: Jose.Fernandez@lanuv.nrw.de

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    Technisch geändert am 10.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Kämmereiamt

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    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Hövelhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 5009-0

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    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Paderborn

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    Hausanschrift

    Aldegreverstraße 10-14

    33161 Hövelhof

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    Telefon Festnetz: 05251 308-0

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    Technisch geändert am 17.08.2023

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    Kreisverwaltung Paderborn

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    Aldegreverstraße 10-14

    33161 Hövelhof

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    Telefon Festnetz: 05251 308-0

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    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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