Eheschließung

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Informationen über die Anmeldung zur Eheschließung, notwendige Unterlagen und Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe

    Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!

    Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Aufgebot") muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.

    Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Trauung angemeldet werden.

    Für standesamtliche Trauungen stehen Ihnen das Trauzimmer im Alten Rathaus, der Saal im Haus Thoholte, das Rittergut Störmede und die Deele im Heimathaus Störmede zur Verfügung (mehr erfahren...).

    Damit Ihrem Eheglück nichts im Wege steht, müssen allerdings einige gesetzliche Vorschriften beachtet werden.

    Über nachstehend verlinkte Themen können Sie sich online informieren. Darüber hinaus gehende Fragen klären Sie am besten in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch mit dem Standesbeamten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ccefeb9bc2de006f7de4ea56ff26230f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Teich 13

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Teich 13

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Teich 13

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Kosten

    Hinweise für Geseke

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de