Heirat
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Informationen über die Anmeldung zur Eheschließung, notwendige Unterlagen und Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe
Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Aufgebot") muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Trauung angemeldet werden.
Für standesamtliche Trauungen stehen Ihnen das Trauzimmer im Alten Rathaus, der Saal im Haus Thoholte, das Rittergut Störmede und die Deele im Heimathaus Störmede zur Verfügung (mehr erfahren...).
Damit Ihrem Eheglück nichts im Wege steht, müssen allerdings einige gesetzliche Vorschriften beachtet werden.
Über nachstehend verlinkte Themen können Sie sich online informieren. Darüber hinaus gehende Fragen klären Sie am besten in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch mit dem Standesbeamten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Geseke
Formulare
Hinweise für Geseke
- Eheschließung Anmeldung - Vollmacht
- Standesamt: Merkblatt zur Eheschließung
- Standesamt: Merkblatt zur Anmeldung einer Eheschließung
- Standesamt: Merkblatt über die Namensführung von Kindern
- Standesamt: Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Formular)
- Urkunden bestellen
- Anforderung von Urkunden aus dem Eheregister
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:
- mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
- Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
- Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
- Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
- Die Eheschließung wird durchgeführt.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
- Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
- Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
- Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.
Kosten
Hinweise für Geseke
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen