Eheschließung

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Familienbuch

    Seit dem 01.Januar 1958 wurde für jede in den alten Bundesländern geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt. Mit dem Beitritt der neuen Bundesländer wurde ein Familienbuch seit dem 03. Oktober 1990 mit der Eheschließung angelegt.

    Das Familienbuch wurde laufend fortgeschrieben und enthält neben dem Heiratsdatum und Ort auch Angaben über die Eheleute und deren Eltern, gemeinsame Kinder, die Namensführung, Vermerke über Tod oder über eine eventuelle Scheidung.

    Seit dem 01.01.2009 gilt es als Heiratseintrag und aus diesem können nur noch eingeschränkt beweiskräftige Urkunden (ohne Angaben der Eltern und Kinder der Ehegatten) ausgestellt werden. (Kinder werden ab dem 01.01.2009 nicht mehr ins Familienbuch eingetragen; die Existenz muss deshalb durch Geburtsurkunden nachgewiesen werden.)

    Wo finde ich nun das Familienbuch / den Heiratseintrag?

    Familienbücher - von im Inland geschlossenen Ehen - werden bei dem Standesamt geführt, das auch den Heiratseintrag (Heiratsort) für die Ehe angelegt hat.

    In der Übergangszeit (bis zum 31.12.2013), in der die Familienbücher, jetzt Heiratseintrag zurück zum Heiratsort geschickt werden müssen, wenden Sie sich zunächst an das Heiratsstandesamt und fragen dort nach, ob das frühere Familienbuch dort vorliegt.

    Familienbücher, die auf Antrag angelegt wurden (Auslandseheschließung), werden jetzt als Heiratseintrag beim bei dem Standesamt geführt, dass das frühere Familienbuch, jetzt Heiratseintrag am 23. Februar 2007 in seinem Besitz hatte.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ccefeb9bc2de006f7de4ea56ff26230f

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Teich 13

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

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    Hausanschrift

    Am Teich 13

    59590 Geseke

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    Technisch geändert am 09.03.2022

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    Standesamt

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    Am Teich 13

    59590 Geseke

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    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Sie müssen bei der Anmeldung der Eheschließung mit entsprechenden Urkunden Folgendes nachweisen:

    • Personenstand,
    • Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt,
    • Ihre Staatsangehörigkeit,
    • letzte Eheschließung oder letzte Begründung einer Lebenspartnerschaft und Nachweise zu deren Auflösungen; sofern letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht in deutschland geschlossen wurde, Nachweise zur Auflösung weiterer vorheriger Ehen und Lebenspartnerschaften, sofern diese nicht schon von einem deutschen Standesamt geprüft wurden

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120; Verwaltungsgebühr für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer oder eine Ausländerin: EUR 40

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de