Heirat
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Familienbuch
Seit dem 01.Januar 1958 wurde für jede in den alten Bundesländern geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt. Mit dem Beitritt der neuen Bundesländer wurde ein Familienbuch seit dem 03. Oktober 1990 mit der Eheschließung angelegt.
Das Familienbuch wurde laufend fortgeschrieben und enthält neben dem Heiratsdatum und Ort auch Angaben über die Eheleute und deren Eltern, gemeinsame Kinder, die Namensführung, Vermerke über Tod oder über eine eventuelle Scheidung.
Seit dem 01.01.2009 gilt es als Heiratseintrag und aus diesem können nur noch eingeschränkt beweiskräftige Urkunden (ohne Angaben der Eltern und Kinder der Ehegatten) ausgestellt werden. (Kinder werden ab dem 01.01.2009 nicht mehr ins Familienbuch eingetragen; die Existenz muss deshalb durch Geburtsurkunden nachgewiesen werden.)
Wo finde ich nun das Familienbuch / den Heiratseintrag?
Familienbücher - von im Inland geschlossenen Ehen - werden bei dem Standesamt geführt, das auch den Heiratseintrag (Heiratsort) für die Ehe angelegt hat.
In der Übergangszeit (bis zum 31.12.2013), in der die Familienbücher, jetzt Heiratseintrag zurück zum Heiratsort geschickt werden müssen, wenden Sie sich zunächst an das Heiratsstandesamt und fragen dort nach, ob das frühere Familienbuch dort vorliegt.
Familienbücher, die auf Antrag angelegt wurden (Auslandseheschließung), werden jetzt als Heiratseintrag beim bei dem Standesamt geführt, dass das frühere Familienbuch, jetzt Heiratseintrag am 23. Februar 2007 in seinem Besitz hatte.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
Sie müssen bei der Anmeldung der Eheschließung mit entsprechenden Urkunden Folgendes nachweisen:
- Personenstand,
- Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt,
- Ihre Staatsangehörigkeit,
- letzte Eheschließung oder letzte Begründung einer Lebenspartnerschaft und Nachweise zu deren Auflösungen; sofern letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht in deutschland geschlossen wurde, Nachweise zur Auflösung weiterer vorheriger Ehen und Lebenspartnerschaften, sofern diese nicht schon von einem deutschen Standesamt geprüft wurden
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:
- mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
- Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
- Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
- Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
- Die Eheschließung wird durchgeführt.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
- Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
- Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
- Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.
Kosten
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen