Eheschließung

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Welches Trauzimmer?
    Hier in Hamm ist das Angebot sehr vielfältig.
    Unsere 17 Trauzimmer verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet, so dass in jedem Stadtbezirk eine Trauung an einem ganz besonderen Ort mit individuellem Charme möglich ist.
    An sonnigen Tagen besteht für die Brautpaare die Möglichkeit, sich unter freiem Himmel trauen zu lassen.
    Je nach Wunsch des Brautpaares ist es möglich, ein kleineres Trauzimmer mit familiärem und intimem Ambiente oder ein Trauzimmer mit ausreichend Platz für eine größere Hochzeitsgesellschaft zu wählen.
    An einzelnen Trauorten können im Anschluss auch die Feierlichkeiten stattfinden.

    Verschaffen Sie sich hier einen detaillierten Überblick oder blättern Sie in unserer Hochzeitsbroschüre "Sag Ja".


    Welcher Trautermin soll es sein?
    Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick ob Ihr Wunschtermin noch frei ist in unserem Heiratskalender.

    Darüber hinaus sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Standesamtes jederzeit offen für besondere Wünsche:
    Das gilt nicht nur für den Ort, sondern auch für das Datum oder den individuellen Ablauf der Trauung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2e1b7fbe5959e07744d3c885b849066d

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-5343

    Fax: 02381 17-105343

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

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    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

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    59065 Hamm

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    59065 Hamm

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    59065 Hamm

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    59065 Hamm

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    Fax: 02381 17-105343

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Sie müssen bei der Anmeldung der Eheschließung mit entsprechenden Urkunden Folgendes nachweisen:

    • Personenstand,
    • Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt,
    • Ihre Staatsangehörigkeit,
    • letzte Eheschließung oder letzte Begründung einer Lebenspartnerschaft und Nachweise zu deren Auflösungen; sofern letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht in deutschland geschlossen wurde, Nachweise zur Auflösung weiterer vorheriger Ehen und Lebenspartnerschaften, sofern diese nicht schon von einem deutschen Standesamt geprüft wurden

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120; Verwaltungsgebühr für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer oder eine Ausländerin: EUR 40

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de