Eheschließung

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Stemwede

    Die Heiratswilligen sollten die Anmeldung nach Möglichkeit persönlich vornehmen. Sollte eine der beiden Personen verhindert sein, so kann sie mit Hilfe einer Vollmacht den Partner bzw. die Partnerin in die Lage versetzen, die Eheschließung allein anzumelden. Einen entsprechenden Vordruck hält Ihr Standesamt für Sie bereit. Die Ehe muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung geschlossen werden, ansonsten verliert die Anmeldung ihre Gültigkeit und muss wiederholt werden.

    Die Ehe muss nicht zwingend beim Wohnsitzstandesamt geschlossen werden. Nach erfolgter Anmeldung beim Wohnsitzstandesamt können Sie bei Ihrem Wunschstandesamt innerhalb von ganz Deutschland heiraten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ac7207f858d9ee575dc281ba44964b65

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stemwede - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Buchhofstraße 17

    32351 Stemwede

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede

    Bei der ersten Kontaktaufnahme werden die folgenden Infos von Ihnen benötigt:

    • Wo sind Sie und Ihr/e Partnerin geboren?
    • Wo sind Sie beide wohnhaft?
    • Welche Staatsangehörigkeiten haben Sie beide?
    • War einer von Ihnen schonmal verheiratet? Wenn ja, wie wurde die Eheschließung aufgelöst?
    • Haben Sie gemeinsame Kinder?

    Im Anschluss wird Ihnen der Standesbeamte/ die Standesbeamtin mitteilen, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden. 

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Kosten

    Hinweise für Stemwede

    Bei Anmeldung der Eheschließung,

    • wenn deutsches Recht zu beachten ist, 40,00 €
    • wenn ausländisches Recht zu beachten ist, 66,00 €
    • wenn für einen Staatsangehörigen eines Vertragsstaates (Österreich, Luxemburg oder Schweiz) ein Ehefähigkeitszeugnis beschafft werden muss, 40,00 €

    Allerdings können in Einzelfällen weitere Gebühren, z.B. für Erklärungen zur Namensführung oder Eidesstattliche Versicherungen, erweiterte Meldebescheinigungen oder Urkunden anfallen.

    Bitte kalkulieren Sie schon bei der Anmeldung ein, dass evtl. zusätzliche Kosten anfallen.

    Bezahlung:

     Im Standesamt stehen folgende Zahlarten zur Auswahl:

    • Barzahlung
    • Per EC-Karte

    Bei einer Online-Dienstleistung stehen Ihnen folgende Zahlarten zur Verfügung:

    • Giropay
    • PayPal
    • Kreditkarte

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Stemwede

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de