Eheschließung

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn bei der Prüfung durch den Standesbeamten keine Ehehindernisse festgestellt wurden, können Sie innerhalb der folgenden sechs Monate heiraten.

    Seit dem 01.10.2017 haben gleichgeschlechtliche Paare auch die Möglichkeit zu heiraten. Hierzu sind vom Grundsatz her die gleichen Unterlagen erforderlich wie für eine Eheschließung. Entsprechende Informationen erhalten Sie in Ihrem Standesamt.

    Früher musste das Aufgebot bestellt werden, bevor eine Ehe geschlossen werden konnte. Heute ist eine persönliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt vorzunehmen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.
    Ist einer der Verlobten bei der Anmeldung verhindert, so kann er eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er mit der Anmeldung der Eheschließung durch den anderen Verlobten einverstanden ist (Vollmacht). Bitte füllen Sie hierzu die Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung aus und geben es dem Verlobten zur Anmeldung der Eheschließung mit.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Für die Anmeldung der Eheschließung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

    1. gültiger Personalausweis (ersatzweise Reisepass)

    2. Nachweis der Staatsangehörigkeit

    • bei deutschen Bürgern (Sofern vom Standesamt verlangt): Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Registrierschein, Vertriebenenausweis, bzw. Spätaussiedlerbescheinigung.
    • bei nichtdeutschen Bürgern: Reisepass (Nationalpass) des Heimatstaates, Staatsangehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Heimatbehörde mit Apostille/Legalisation (je nach internationaler Vereinbarung).

    3. Angaben zur Person

    • Beglaubigte Ablichtung des Geburtenregisters. Sie erhalten diese Urkunde bei dem Standesamt, bei dem Ihre Geburt beurkundet wurde.
    • Geburtsurkunde (wenn Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geboren sind) mit Apostille/Legalisation (je nach internationaler Vereinbarung).
    • Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörden. Sie erhalten diese Bescheinigungen bei dem jeweiligen Einwohnermeldeamt. Die Aufenthaltsbescheinigung ist nicht erforderlich, wenn Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden und dort auch die Ehe geschlossen werden soll.

    4. Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder

    • Geburtsurkunde mit der Angabe beider Elternteile und der aktuellen Namensführung.

    5. Vorehen/Lebenspartnerschaften

    • Es sind alle Vorehen und Lebenspartnerschaften mit Art und Datum der Auflösung anzugeben, die letzte ist nachzuweisen. Dies kann zum Beispiel durch eine Ehe- oder Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk und zusätzlich durch die Sterbeurkunde beziehungsweise das mit Rechtskraft versehene Scheidungsurteil erfolgen.

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Sind die Unterlagen vollständig, wird im Standesamt ein Termin für die Trauung vereinbart. Hier können Sie sich aus einem umfangreichen Angebot ein Familienstammbuch aussuchen, in dem die Eheurkunde und später evtl. Geburtsurkunden Ihrer Kinder eingeheftet werden.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120; Verwaltungsgebühr für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer oder eine Ausländerin: EUR 40

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Hinweis: Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Heiratstermin vorgenommen werden. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Die Eheschließung selbst kann bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland stattfinden.

    In Preußisch Oldendorf können Sie sich an folgenden Orten trauen lassen:

    • Trauzimmer im Rathaus: gebührenfrei
    • Haus der Begegnung in Börninghausen: gebührenpflichtig
    • Backhaus in Holzhausen-Heddinghausen: gebührenpflichtig
    • Haus des Gastes in Bad Holzhausen: gebührenpflichtig  
    • Burgruine Limberg: gebührenpflichtig
    • Schloss Hollwinkel: gebührenpflichtig

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de