Eheschließung

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Trauungen finden im Rathaus an jedem Arbeitstag vormittags zu den Öffnungszeiten statt.

    Nach Absprache stehen am zweiten und vierten Samstag im Monat das Trauzimmer mit stilvollem Ambiente im Schloss Benkhausen sowie der dortige Park mit seiner malerischen Kulisse für Hochzeitsfotos zur Verfügung.

    Auf besonderem Wunsch nimmt - im Rahmen des zeitlich möglichen - auch Bürgermeister Dr. Vieker die Trauung vor.

    Die Standesbeamtinnen und der Bürgermeister freuen sich über Ihre Terminanfrage.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.2 Standesamt (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Alle genannten Urkunden sind als Original und nicht als Kopie einzureichen.

    Für von Geburt an deutsche Staatsangehörige, die volljährig sind und nicht im Ausland geboren wurden.

    • Grundsätzlich gilt, dass jeder der Ehepartner einen Personalausweis oder einen Reisepass vorzulegen hat.

    Darüber hinaus benötigen Sie:

    Sollten Sie noch nie verheiratet gewesen sein/noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben/ledig sein:

    • eine neu (vor nicht mehr als 6 Monaten) ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (keine Geburtsurkunde), erhältlich beim Geburtsstandesamt;
    • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. 

    Sollten Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet gewesen sein:

    • eine neu (vor nicht mehr als 6 Monaten) ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (keine Geburtsurkunde), erhältlich beim Geburtsstandesamt;
    • eine neu (vor nicht mehr als 6 Monaten) ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk, wenn die letzte Vorehe in Deutschland geschlossen wurde,
    • eine neu (vor nicht mehr als 6 Monaten) ausgestellte Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk und rückseitigem Vermerk zur Namensführung in der Vorehe, wenn die letzte Vorehe vor dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik oder in der ehemaligen DDR geschlossen wurde;
    • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. 

    Sollten Sie bereits eine Lebenspartnerschaft geführt haben, die aufgelöst wurde:

    • eine neu (vor nicht mehr als 6 Monaten) ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (keine Geburtsurkunde), erhältlich beim Geburtsstandesamt;
    • eine neu (vor nicht mehr als 6 Monaten) ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk; falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist,Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde;
    • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes;
    • eine Bescheinigung über die namensrechtliche Erklärung nach § 3 Absatz 1 bis 3 des LPartG (Lebenspartnerschaftsgesetz), sofern Sie während Ihrer Lebenspartnerschaft einen anderen Namen erklärt haben.

    Sollten Sie gemeinsame Kinder haben, die in Deutschland geboren sind:

    • eine neu (vor nicht mehr als 6 Monaten) ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister des Kindes (keine Geburtsurkunde), erhältlich beim Geburtsstandesamt

    In folgenden Fällen sollten sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

    • ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
    • ein Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren
    • ein Partner hat im Ausland geheiratet
    • ein Partner ist im Ausland geschieden worden
    • Eheschließung mit Auslandsbeteiligung: Wenn mindestens einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, so sollten sie in jedem Fall das zuständige Standesamt aufsuchen und ein persönliches Beratungsgespräch führen. Die Standesbeamtin muss bei Auslandsbezug das jeweilige Heimatrecht berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch im anzuwendenden ausländischen Recht ergeben sich neben zahlreichen Eheschließungsvoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei der Informationserteilung berücksichtigt werden müssen. Da die Gesetze in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nicht auf die Eheschließungsvoraussetzungen eingegangen werden.

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    Bei Anmeldung der Eheschließung,

    • wenn deutsches Recht zu beachten ist, 40,00 Euro
    • wenn ausländisches Recht zu beachten ist, 66,00 Euro
    • wenn für einen Staatsangehörigen eines Vertragsstaates (Österreich, Luxemburg oder Schweiz) ein Ehefähigkeitszeugnis beschafft werden muss, 40,00 Euro

    Allerdings können in Einzelfällen weitere Gebühren, z.B. für Erklärungen zur Namensführung oder Eidesstattliche Versicherungen, erweiterte Meldebescheinigungen oder Urkunden anfallen.

    Bitte kalkulieren Sie schon bei der Anmeldung ein, dass evtl. zusätzliche Kosten anfallen.

    Sie können in bar oder mit EC-Karte bezahlen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de