Eheschließung

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines Partners. 

    Die Eheschließung kann anschließend bei jedem deutschen Standesamt stattfinden. 

    Die zur Anmeldung erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Paares.

    Für die entsprechende Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Standesamtes gerne nach telefonischer Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.

    Für die Anmeldung der Ehe selbst ist auch eine Terminabsprache von Vorteil.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 13

    32805 Horn- Bad Meinberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05234 201-321

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 13

    32805 Horn- Bad Meinberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05234 201-321

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 13

    32805 Horn- Bad Meinberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05234 201-321

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Je nach Familienstand und persönlichen Verhältnissen sind vom Gesetz unterschiedliche Unterlagen vorgeschrieben. Im Folgenden gehen wir auf die häufigsten Fälle ein, bei allen anderen Fällen, ist ein Gespräch mit dem Standesamt zu empfehlen. 

    Alle genannten Urkunden und Unterlagen sind als Originale einzureichen.

     

    Benötigte Unterlagen bei von Geburt an deutschen Staatsangehörigen, die volljährig sind und in Deutschland geboren wurden:

    grundsätzlich mitzubringen, je Partner:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, die nicht älter als 6 Monate ist (keine Geburtsurkunde, erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt - ist Detmold das Geburtsstandesamt liegt diese bereits vor)
    • eine Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes, die nicht älter als 14 Tage ist (keine Meldebescheinigung, erhältlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes - ist Schiedr-Schwalenberg der Wohnsitz liegt diese bereits vor)

    Außerdem,...

    ...wenn Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet waren:

    • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der unmittelbar vorangegangenen Vorehe mit Auflösungsvermerk, die nicht älter als 6 Monate ist (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt)
    • falls die Auflösung in der Urkunde nicht eingetragen ist, Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
    • zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Bringen Sie am besten alle Heiratusurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile oder Abschriften aus dem Familienbuch

    ...wenn Sie schon eine Lebenspartnerschaft begründet haben und diese aufgelöst wurde:

    • eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk, die nicht älter als 6 Monate ist; 
    • falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist, Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
    • eine Bescheinigung über die namensrechtliche Erklärung, sofern Sie während Ihrer Lebenspartnerschaft einen anderen Namen erklärt haben

    ... wenn Sie gemeinsame, in Deutschland geborene, Kinder haben:

    • die Geburtsurkunde aller Kinder (erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt - ist Detmold das Geburtsstandesamt liegt diese bereits vor)
    • die Sorgeerklärung der Eltern, sofern vorhanden

    Eine Vorsprache beim Standesamt ist in allen anderen Fällen zu empfehlen. Insbesondere wenn ein Partner (oder ein gemeinsames Kind)...

    • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat
    • nicht in Deutschland geboren ist
    • eingebürgert wurde
    • im Ausland geheiratet hat
    • im Ausland geschieden wurde

    Bei Auslandsbeteiligung muss neben dem deutschen Recht auch ausländisches Recht beachtet werden, deswegen kann eine generelle Aussage über notwendige Unterlagen nicht getroffen werden.

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Eheschließung im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland - § 34 Personenstandsgesetz (PStG)

     

    Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer - § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall und kann nicht pauschal angegeben werden.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120; Verwaltungsgebühr für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer oder eine Ausländerin: EUR 40

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de