Eheschließung

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Wenn Sie in Lage wohnen und in Deutschland heiraten möchten, ist das Standesamt Lage, Krs. Lippe, für die Anmeldung Ihrer Eheschließung (früher: Aufgebotsbestellung) zuständig.

    Bitte vereinbaren Sie dafür mit uns einen Gesprächstermin, an dem Sie gemeinsam mit Ihrer Verlobten/ Ihrem Verlobten mit den nachgenannten Unterlagen zur Antragstellung teilnehmen. Erst danach kann ein Termin für die Eheschließung vereinbart werden.

    Standesamt
    Beim Standesamt Lage, Krs. Lippe, werden Eheschließungen dienstags bis freitags in der Zeit von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie donnerstags um 14.30 Uhr und 15.30 Uhr  im 60-Minuten-Takt angeboten. Organisatorische Einschränkungen sind möglich.


    Terminreservierung

    Beachten Sie bitte, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ihrem Heiratstermin Ihren förmlichen Antrag auf Anmeldung der Eheschließung stellen müssen. Bedenken Sie bitte, dass v. a. bei kurzfristiger Eheanmeldung nicht immer der gewünschte Termin garantiert werden kann.

    Aus organisatorischen Gründen kann eine Reservierung, die 2 Monate oder kürzer vor dem gewünschten Termin liegt, nur in Verbindung mit der Antragsstellung erfolgen.

    Bei Trauungen an speziellen Orten außerhalb des Standesamtes (derzeit Ziegeleimuseum Lage-Hagen) ist zuzüglich zu den normalen standesamtlichen Gebühren eine Sondergebühr zu entrichten.

    Unterlagen und Vorgehensweise

    • Erforderliche Unterlagen
    • Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt (früher: Aufgebotsbestellung)
    • Persönliches Erscheinen zur Anmeldung
    • Fristen
    • Wichtig

    Im Folgenden nennen wir Ihnen die Unterlagen, die in der Regel zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, wenn Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

    Für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung ist grundsätzlich ein ausführliches Beratungsgespräch erforderlich. Bei einer persönlichen Vorsprache informieren wir Sie gerne, damit Sie die jeweils erforderlichen landestypischen Heiratsdokumente beschaffen und ggfls. von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer übersetzen lassen können. Bringen Sie bitte zu diesem Gespräch die Ausweise der beiden Heiratswilligen mit!

    Wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an uns, wenn die unten folgenden Voraussetzungen nicht auf Sie zutreffen oder noch Fragen offen bleiben.

    Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt (früher: Aufgebotsbestellung)
    Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes (früher war dies die Aufgebotsbestellung).

    Falls Sie am gewünschten Anmeldeort nur eine Nebenwohnung haben, ist neben der erweiterten Meldebescheinigung mit Familienstandsangabe des Hauptwohnsitzes zusätzlich die erweiterte Meldebescheinigung des Nebenwohnsitzes vorzulegen.

    Falls Sie an einem Ort innerhalb Deutschlands heiraten möchten, an dem keiner von Ihnen seinen Wohnsitz hat, müssen Sie Ihre Eheschließung an einem Ihrer Wohnsitze anmelden und angeben, bei welchem deutschen Standesamt Sie heiraten möchten.

    Dieses Standesamt wird vom zuständigen Wohnsitz-Standesbeamten verständigt, dass die Prüfung der Urkunden ergeben hat, dass die Eheschließung stattfinden kann. Sie können nach erfolgter Anmeldung mit dem Eheschließungsstandesbeamten Ihren Heiratstermin vereinbaren. Bedenken Sie bitte, dass in diesem Falle eine zusätzliche Gebühr anfällt.

    Persönliches Erscheinen zur Anmeldung
    Wenn ein Verlobter mit deutscher Staatsangehörigkeit aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung vorsprechen kann, ist es erforderlich, dass von dem anderen Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung neben den erforderlichen Urkunden zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Vollmacht vorgelegt wird. Bitte setzten Sie sich mit uns in Verbindung, wir werden Ihnen einen entsprechenden Vordruck per E-Mail zusenden. Diesen füllen Sie bitte vollständig aus und bringen ihn zur Anmeldung der Eheschließung im Original mit.

    Spätestens am Tag der Eheschließung muss der vollmachtgebende Verlobte die Eheanmeldung persönlich unterschreiben und der Standesbeamte die Geschäftsfähigkeit prüfen; von dieser ist die Eheschließung abhängig.

    Fristen
    Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin durchgeführt werden. Aus organisatorischen Gründen sollte Ihre Anmeldung spätestens zwei Monate vor Ihrer geplanten Eheschließung erfolgen.

    Bedenken Sie bitte, dass v. a. bei kurzfristiger Eheanmeldung nicht immer der gewünschte Termin garantiert werden kann.

    Wichtig
    Beachten Sie bitte, dass ohne Anmeldung der Eheschließung keine Eheschließung erfolgen kann, völlig unabhängig davon, ob Sie schon Gaststätte und Kirche fest gebucht haben!

    Sobald der Eheschließungstermin endgültig feststeht, erhalten Sie von uns hierüber eine schriftliche Bestätigung.


    Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung
    Um vorab einen Personalausweis/Reisepass mit neuer Namensführung beantragen zu können, benötigen Sie eine gebührenpflichtige Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung mit Angabe des Eheschließungsdatums und geplanter Namensführung in der Ehe.

    Diese erhalten Sie nach der Anmeldung der Eheschließung beim hiesigen Standesamt. Die Gebühr beträgt 14,00 Euro.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_af6e06c2be373774f50c1a11012f271d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 72

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Sie müssen bei der Anmeldung der Eheschließung mit entsprechenden Urkunden Folgendes nachweisen:

    • Personenstand,
    • Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt,
    • Ihre Staatsangehörigkeit,
    • letzte Eheschließung oder letzte Begründung einer Lebenspartnerschaft und Nachweise zu deren Auflösungen; sofern letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht in deutschland geschlossen wurde, Nachweise zur Auflösung weiterer vorheriger Ehen und Lebenspartnerschaften, sofern diese nicht schon von einem deutschen Standesamt geprüft wurden

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Kosten

    Hinweise für Lage

    • Nutzungsvereinbarung mit der Ziegelei (verpflichtend) 132,00 Euro

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de