Eheschließung

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Sie müssen die Eheschließung mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt anmelden. Melden Sie sich möglichst persönlich und gemeinsam an. Sie können sich auch gegenseitig oder jemand Anderen bevollmächtigen.

    Sie können in jedem deutschen Standesamt die Ehe schließen. Anmelden können Sie sich jedoch nur in einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie oder Ihr künftiger Ehegatte oder Ihre künftige Ehegattin seinen beziehungsweise ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise hat. Haben Sie beide weder Ihren Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, müssen Sie sich bei dem Standesamt anmelden, welches Sie trauen soll.

    Das Standesamt, bei dem Sie sich angemeldet haben, prüft, ob Hindernisse gegen die Eheschließung sprechen, wenn Sie diese in einem anderen Standesamt durchführen wollen. Das Ergebnis der Prüfung teilt Ihnen das Standesamt mit. Liegen keine Hindernisse vor, ist die Mitteilung hierüber für das eheschließende Standesamt verbindlich.

    Sie beide werden vor der Eheschließung befragt, ob Sie einen Ehenamen tragen wollen.

    Nach der Eheschließung beurkundet dies der Standesbeamte oder die Standesbeamtin in einer Niederschrift. Diese wird von Ihnen und Ihrem Ehegatten beziehungsweise Ihrer Ehegattin, den Zeugen und Zeuginnen sowie der Standesbeamtin beziehungsweise dem Standesbeamten unterschrieben. Danach wird die Eheschließung im Eheregister beurkundet.

    Seit dem 1. Oktober 2017 ist in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts auch eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern und Partnerinnen möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6216755da2516fe3ff85202d1bef63ab

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Sie sind deutscher Staatsangehöriger, in Deutschland geboren und ledig:

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister, erhältlich beim Geburtsstandesamt (bitte beachten Sie, dass dieses Dokument sich von einer "normalen" Geburtsurkunde unterscheidet)

    Falls einer der Eheschließenden seinen Hauptwohnsitz nicht in Schloß Holte-Stukenbrock hat:

    • Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt durch die Meldebehörde des Wohnortes (nicht älter als 14 Tage)

    Falls einer der Eheschließenden bereits verheiratet war:

    • Eheurkunde der aufgelösten Ehe nebst Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder
    • Eheurkunde der durch Tod aufgelösten Ehe nebst Sterbeurkunde oder
    • Aktuell ausgestellte Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt

    Falls Sie gemeinsame Kinder haben:

    • Geburtsurkunden der Kinder

    In allen anderen Fällen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um die für Ihre Eheschließung notwendigen Unterlagen zu besprechen. Dies gilt insbesondere, wenn einer der beiden Eheschließenden ausländischer Staatsangehöriger ist.

     

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Kosten

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    • Anmeldung der Eheschließung: 40 Euro
    • Anmeldung der Eheschließung, wenn auch ausländisches Recht beachtlich ist: 66 Euro
    • Ausstellung einer Eheurkunde: 10 Euro
    • Ausstellung jeder weiteren Eheurkunde (auf Wunsch): 5 Euro
    • Ausstellung einer mehrsprachigen Heiratsurkunde (auf Wunsch): 10 Euro
    • Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung (auf Wunsch): 9 Euro
    • Vornahme einer Trauung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgt ist (auswärtige Paare): 40 Euro
    • Stammbuch (auf Wunsch): 20 - 40 Euro
    • Zusatzgebühr für eine Trauung am Samstag im Heimathaus: 200 Euro
    • Zusatzgebühr für eine Trauung außerhalb des Standesamtes (Ambientetrauung): 450 Euro (+ 100 Euro falls Trauung an einem Freitagnachmittag)

     

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de