Eheschließung

    Eheschließung

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Metelen

    Allgemeine Informationen

    Sie möchten heiraten? Wie schön. Wir freuen uns für Sie. Hier geben wir Ihnen eine Übersicht und Hilfestellung für die "amtlichen" Schritte, die bis zu Ihrem großen Tag notwendig sind.







    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Metelen

    • Personalausweis im Original
    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes; darf bei der Anmeldung zur Ehe nicht älter als 6 Monate sein)
    • eine erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt", wenn einer von Ihnen den Hauptwohnsitz nicht in Metelen hat.

    Des Weiteren benötigen Sie in besonderen Fällen:

    • Diese Bescheinigung sollte nicht älter als 4 Wochen sein

    eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bei Geschiedenen

    • eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder Sterbeurkunde bei Verwitweten
    • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, wenn Sie bereits gemeinsame Kinder haben.

    Bitte erkundigen Sie sich persönlich im Standesamt welche zusätzlichen Unterlagen Sie benötigen, wenn:

    • einer der Verlobten eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt oder besaß
    • einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist
    • einer der Verlobten mehrere Vorehen hatte
    • einer der Verlobten im Ausland geschieden worden ist

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Metelen

    Wo und wie können Sie Ihre Eheschließung anmelden?

    Wenn einer der Verlobten den Hauptwohnsitz in Metelen hat, können Sie Ihre Eheschließung am Standesamt Metelen anmelden. Sie können dafür mit uns einen persönlichen Termin vereinbaren.

    Hat keiner von Ihnen den Hauptwohnsitz in Metelen gemeldet, dann dürfen Sie trotzdem gerne bei uns heiraten. Bitte wenden Sie sich bitte zuerst an Ihr Wohnsitzstandesamt und klären Sie, welche Wege man Ihnen dort für eine Eheanmeldung anbieten kann.

      Wann können wir in Metelen heiraten?

    Sie können zu unseren Öffnungszeiten einen Trautermin erhalten.

    Außerhalb der Öffnungszeiten sind Trauungen möglich

    • jeden Freitag bis 15.30 Uhr
    • jeden 1. und 3. Samstag im Monat bis 15.30 Uhr
     

    Fristen

    Hinweise für Metelen

    Eine Anmeldung zur Eheschließung ist grundsätzlich sechs Monate gültig. Für Sie bedeutet das, dass Sie sich frühestens sechs Monate vor Ihrer geplanten Trauung förmlich beim Standesamt anmelden können.

    Gerne reservieren wir Ihnen aber schon Ihren gewünschten Trautermin vorab.

    Kosten

    Hinweise für Metelen

    • Wenn beide Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 40,00 EUR
    • Wenn einer oder beide Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat 66,00 EUR.
    • Die 1. Personenstandsurkunde kostet 10,00 EUR.
    • Jede weitere Urkunde, die am Tag der Trauung ausgestellt wird, kostet 5,00 EUR
    • Wenn Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten heiraten, entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 66,00 EUR.
    • Die Gebühren für die Räumlichkeiten werden getrennt berechnet (siehe Trauorte)

    Sie können auch ein Stammbuch bei uns aussuchen.

    Die Kosten hierfür liegen zwischen 15,00 und 26,00 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Metelen

    Wo können wir uns in Metelen trauen lassen?

    In Metelen haben Sie die Wahl zwischen vier verschiedenen Orten für Ihre Trauung:

    • Kleines Trauzimmer im Rathaus (max. 10 Personen)
    • Sitzungssaal im Alten Amtshaus (im Sommer inklusive Gartennutzung)
    • Ackerbürgerhaus (Anmeldung über den Heimatverein)
    • Stiftsgebäude (Anmeldung über Familie Schön)
      Welche Namensführung können wir wählen?

    Die Entscheidung über eine Namensführung muss nicht direkt bei der förmlichen Anmeldung Ihrer Eheschließung erfolgen, sondern kann auch noch zu einem späteren Zeitpunkt vor Ihrer Trauung erfolgen. Sie können zwischen verschiedenen Namensführungen wählen:

    Gemeinsamer Ehename:
    Dies kann der Name des Mannes oder der Name der Frau sein.
    Die Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.

    Getrennte Namensführung:
    Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.
    Sie können jederzeit einen nachträglichen Ehenamen in Ihrer Ehe bestimmen.

    Doppelnamen:
    Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.

    Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens und Doppelnamens:
    Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens der Ehe einen Ehenamen bestimmen. Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Voranstellung oder Anfügung Ihres Namens können Sie einmal wieder rückgängig machen.
    Besteht der Ehenamen bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden.

      Dürfen Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden?

    Für Sie ist die Standesamtliche Trauung ein besonderer Anlass. Daher haben wir aus Sicht der Gemeinde Metelen nichts dagegen einzuwenden, vor unseren Trauräumen in angemessenem Rahmen zu fotografieren oder Videoaufnahmen zu machen. Wir bitten Sie aber von einer Videoaufzeichnung während der Trauung abzusehen.

    Bitte stimmen Sie sich vor der Trauung mit der Standesbeamtin ab, wie das fotografieren und filmen erfolgen darf.

    Bitte beachten Sie auch die geltenden Datenschutzgesetze und Persönlichkeitsrechte und holen Sie sich gegebenenfalls das Einverständnis der abgebildeten Personen ein, bevor Sie Bilder und Videos beispielsweise im Internet veröffentlichen.

     

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de