Eheschließung

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Direkt zu den Onlinediensten

    Hinweis: Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor Eheschließung möglich
     
    Liebes Brautpaar,

    bevor Sie sich vor der Standesbeamtin/ dem Standesbeamten das Ja-Wort geben können, müssen Sie sich persönlich zur Eheschließung anmelden. Zuständig ist das Standesamt in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Seit Neuestem ist eine Anmeldung nun auch online möglich. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten benötigten Unterlagen.

    Ist einer von Ihnen verhindert, kann er den Partner bevollmächtigen, die Anmeldung vorzunehmen. 
    Sollten ausnahmsweise -aus wichtigen persönlichen Gründen- beide Verlobte nicht zur Anmeldung erscheinen können, ist es möglich, eine dritte Person zu bevollmächtigen, die Anmeldung zur Eheschließung vorzunehmen. Die Vollmacht ist in diesem Fall von jedem Verlobten auszufüllen. Einen Vordruck finden Sie weiter unten bei den Unterlagen. Bitte legen Sie die Vollmacht bei der Anmeldung zur Eheschließung sowie den Reisepass/Personalausweis der fehlenden Person/Personen beim Standesamt vor.

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Dülmen haben, aber gerne bei uns heiraten würden, dann müssen Sie die Anmeldung zur Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt vornehmen und dort angeben, dass Sie in Dülmen heiraten möchten. Das Standesamt dort wird uns dann Ihre Unterlagen zusenden. Natürlich können Sie als Dülmener auch auswärts heiraten. Die Anmeldung zur Eheschließung muss aber bei uns erfolgen.

    Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d. h. sie zur Anmeldung mitbringen.

    Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine. Schauen Sie gerne in unseren Traukalender!

    Eine Eheanmeldung kann unter bestimmten Voraussetzungen nun auch online erfolgen. Den Link finden Sie bei den Onlinedienstleistungen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b11792ccd5343fa4076a1d338aa72e47

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-328

    Fax: 02594 12-329

    E-Mail: standesamt@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    Wenn

    • beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
    • beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
    • keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
    • beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Dülmen haben und
    • beide in Dülmen geboren sind,

    dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

    Sollten beide Partner eine Bund ID haben, ist eine Eheanmeldung nun auch online möglich.


    Auch nach erfolgter Online Anmeldung der Eheschließung wird noch ein persönlicher Termin benötigt. Bitte setzen Sie sich zur Vereinbarung eines Termines telefonisch mit uns in Verbindung.

    Sind einzelne oder mehrere der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Wenn der Hauptwohnsitz nicht in Dülmen ist:
      Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.
    • Wenn der Geburtsort nicht in Dülmen ist:
      Abschrift Ihres Geburtseintrages, erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt.
      (Bitte keine Geburtsurkunden, diese können nicht akzeptiert werden!)
    • Wenn Sie verwitwet oder geschieden sind: 
      Eine aktuelle Eheurkunde der Vorehe, aus der die Auflösung dieser Ehe und die derzeitige Namensführung hervorgeht.
    • Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
      Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder

    Wenn die erforderlichen Registereinträge (hieraus werden die Urkunden erstellt) beim Standesamt Dülmen geführt werden, greifen wir darauf zurück; ist die Vorehe jedoch bei einem anderen Standesamt geschlossen worden, erhalten Sie die Eheurkunde dort. Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können leider in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.

    Sollten auch hier beide Partner eine Bund ID haben, ist eine Voranmeldung der Eheschließung auch online möglich. Eine Kontaktausnahme mit dem Standesamt ist dennoch notwendig.

    In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
    • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
    • eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
    • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
    • eine/r der Verlobten ist adoptiert
    • eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen
    • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
    Was ist zu beachten, wenn einer der Ehegatten ausländischer Staatsangehöriger ist?

    Ein ausländischer Staatsangehöriger muss, bevor er eine Ehe eingeht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, dass von seiner Heimatbehörde ausgestellt wurde (vgl. § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch). Dadurch wird nachgewiesen, dass nach dem Heimatrecht des ausländischen Staatsangehörigen keine Ehehindernisse vorliegen. Es gibt Länder, die ein solches Ehefähigkeitszeugnis nicht kennen und deshalb nicht ausstellen, oder in denen die Beschaffung eines solchen Zeugnisses nicht möglich ist (Nachweis erforderlich). In diesen Fällen kann ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen Standesamt gestellt werden. Dieser Antrag wird an das entsprechende Oberlandesgericht weitergeleitet. Der Präsident des Oberlandesgerichtes (in Dülmen: Hamm) kann nach Prüfung die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses aussprechen. 

    Weitere Hinweise:

    • Alle vorzulegenden Urkunden in nichtdeutscher Sprache müssen von einem anerkannten vereidigten Dolmetscher übersetzt und beglaubigt werden.
    • Die Urkunden sind jeweils im Original sowie in der Übersetzung vorzulegen.
    • Wenn jemand der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist ein Dolmetscher bei der Anmeldung selbst und bei der eigentlichen Trauung erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig ist.

    Weiter Unterlagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dülmen

    • Grundsätzlich kann eine Ehe in Deutschland nur eingehen, wer volljährig und geschäftsfähig ist. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120; Verwaltungsgebühr für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer oder eine Ausländerin: EUR 40

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de