Eheschließung

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Die beabsichtigte Eheschließung ist beim Standesamt des Wohnortes unter Vorlage der hierzu notwendigen Nachweise anzumelden. Welche Unterlagen im einzelnen benötigt werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Nachfrage beim Standesamt erforderlich. Ist die Anmeldung erfolgt, so kann die Ehe innerhalb von 6 Monaten geschlossen werden. Dabei ist das Brautpaar nicht an das Wohnsitz-Standesamt gebunden. Mittels standesamtlicher Ermächtigung kann die Eheschließung von jedem Standesbeamten in Deutschland vorgenommen werden.

    Eheschließungen finden donnerstags und freitags während den Öffnungszeiten im Trauzimmer der Gemeinde Eitorf statt. Montags bis mittwochs werden keine Trauungen angeboten.

    Im Jahr 2024 werden am zweiten Samstag im Monat Trauungen im Hotel Schützenhof angeboten. Die Trauungen finden in der Zeit von 11.00 bis 14.00 Uhr statt. Die Räumlichkeiten bieten sich besonders für größere Gesellschaften an, da circa 60 Personen dort Platz finden können.

    Des Weiteren besteht die Möglichkeit im Helikopter über dem schönen Eitorf sich das Ja-Wort zu geben.
    In Zusammenarbeit mit der Firma Air Lloyd wird die Trauung im vier- oder fünfsitzigen Helikopter über Eitorf geschlossen und mit einem anschließenden kurzen Rundflug über die Region wird das einmalige Erlebnis abgerundet.

    Über den entsprechenden Wunsch eines Paares muss im Einzelfall entschieden werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die u.a. Ansprechpartner*innen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1c5dcfc79490465cd47912a48cf1964b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Welche Unterlagen nötig sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen usw.). Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Anmeldetermin; gerne mit der Kontaktmöglichkeit über die Onlinedienstleistung.

    Das Paar sollte sich gemeinsam persönlich anmelden. Ist ein Partner/eine Partnerin verhindert, kann er/sie eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er/sie mit der Anmeldung durch den Partner/die Partnerin einverstanden ist. Diese Erklärung muss alle für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Angaben enthalten. Bitte benutzen Sie hierzu den Vordruck "Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung" innerhalb dieser Onlinedienstleistung des Standesamtes. Wenn ein Beteiligter die deutsche Sprache nicht ausreichend versteht, müssen die Brautleute einen Dolmetscher mitbringen. Das gilt auch bei tauben oder stummen Personen. Der Dolmetscher muss im Standesamt eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass er treu und gewissenhaft übersetzt hat.

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eitorf

    § 11 ff. PStG

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Fristen

    Hinweise für Eitorf

    Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Team des Standesamtes, in dessen Bezirk einer der Verlobten einen Wohnsitz hat.
    Man kann sich frühestens sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung anmelden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf

    Individuell

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120; Verwaltungsgebühr für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer oder eine Ausländerin: EUR 40

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Eitorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de