Eheschließung

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Lindlar

    Eine beabsichtigte Eheschließung ist beim Standesamt der Wohnortgemeinde anzumelden. Die vorzulegenden Unterlagen erfragen Sie bitte beim Standesamt Ihres Wohnortes, weil hierzu eine generelle Aussage nicht möglich ist.

    Das Büro des Standesamtes der Gemeinde Lindlar befindet sich im Rathaus, Zimmer E17, Borromäusstraße 1, 51789 Lindlar. Hier können Sie unter anderem die Eheschließung anmelden und den Termin für Ihre Eheschließungen vereinbaren.

    Die Eheschließungen in der Gemeinde Lindlar finden in der Regel montags bis freitags, jeweils vormittags in der Zeit von 8.45 Uhr bis 11.45 Uhr und Montag nachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr statt.

    Seit einigen Jahren besteht in der Gemeinde Lindlar die Möglichkeit, auch noch jeden Freitagnachmittag und jeden Samstagvormittag nach vorheriger Terminvereinbarung zu heiraten. Zu diesen Terminen stehen Ihnen grundsätzlich nur die Trauzimmer außerhalb des Rathauses der Gemeinde Lindlar zur Verfügung. Da diese Termine erfahrungsgemäß sehr begehrt sind, sollten Sie rechtzeitig Ihre terminliche Planung vornehmen, damit Ihr gewünschter Tag auch noch frei ist.

    Für die Eheschließungen stehen Ihnen folgende Trauzimmer in der Gemeinde Lindlar zur Verfügung:

    • Rathaus der Gemeinde Lindlar, Borromäusstr. 1, 51789 Lindlar
    • Altes Amtshaus, Am Marktplatz, 51789 Lindlar
    • "Weißen Pferdchen", 51789 Lindlar-Hohkeppel
    • Historische "Gaststätte Römer", Bergisches Freilichtmuseum Lindlar, 51789 Lindlar
    • Weißer Salon, Schloss Georghausen, 51789 Lindlar-Georghausen

    Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig informieren, zu welchen Terminen die Trauzimmer in Gemeinde Lindlar zur Verfügung stehen. Bei Bedarf können Sie auch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes vereinbaren.

    Für den Fall, dass Sie weitergehende Wünsche haben oder Informationen rund um das Thema "Heiraten in Lindlar" benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes Lindlar unter der Telefonnummer 02266 96-115, Tel. 96-116 oder Tel. 96-112 gerne zur Verfügung. Darüber hinaus steht Ihnen die Hochzeitsbroschüre "Heiraten in Lindlar" mit wissenswerten Informationen  und insbesondere über die verschiedenen Trauzimmer in der Gemeinde Lindlar zur Verfügung. Diese Broschüre ist erhältlich über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes Lindlar.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Feuerschutz, Friedhofs- und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Borromäusstraße 1

    51789 Lindlar

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Sie müssen bei der Anmeldung der Eheschließung mit entsprechenden Urkunden Folgendes nachweisen:

    • Personenstand,
    • Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt,
    • Ihre Staatsangehörigkeit,
    • letzte Eheschließung oder letzte Begründung einer Lebenspartnerschaft und Nachweise zu deren Auflösungen; sofern letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht in deutschland geschlossen wurde, Nachweise zur Auflösung weiterer vorheriger Ehen und Lebenspartnerschaften, sofern diese nicht schon von einem deutschen Standesamt geprüft wurden

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120; Verwaltungsgebühr für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer oder eine Ausländerin: EUR 40

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de