Heirat
Beschreibung
Hinweise für Wegberg
Sie haben den Wunsch, zu heiraten?
Wir helfen Ihnen gerne, diesen Wunsch umzusetzen. Vorher sind noch einige bürokratische Hürden zu nehmen. Mit der nachfolgenden Aufstellung wollen wir Ihnen eine Übersicht verschaffen.
Anmeldung:
Die Anmeldung der Eheschließung dient der Prüfung der rechtlichen Voraussetzung zur Schließung einer Ehe. Die hierfür erforderlichen Unterlagen und das Verfahren sind je nach Staatsangehörigkeit, Familienstand, Geburtsort sehr unterschiedlich.
Die nachfolgende Aufzählung sind Standardfälle. Die Angaben sind nicht abschließend.
I. Eheschließung von zwei ledigen Deutschen:
- Gültiger Personalausweis
- max. 6 Monate alte Abschrift aus dem Geburtsregister (zu erhalten bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Anmeldende geboren wurde), entfällt bei Geburt in Wegberg
- Aufenthaltsbescheinigung
Entfällt bei Wohnsitz in Wegberg. Ist der gemeldete Wohnsitz eines der Anmeldenden in einer anderen Gemeinde oder Stadt, so ist die Aufenthaltsbescheinigung dort selbst anzufordern.
II. Eheschließung von zwei ledigen Deutschen mit eigenem/eigenen Kind/Kinder
- gleiche Unterlagen wie unter I. (1-3)
Zusätzlich: - Geburtsurkunde(n) für das/die Kind/Kinder
III. Eheschließung von zwei Deutschen, Familienstand: geschieden:
- gleiche Unterlagen wie unter I. (1-3)
Zusätzlich:
- 6 Monate alte Abschrift aus dem Eheregister
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
Eheschließung mit Auslandsbeteiligung;
Bitte erkundigen Sie sich beim Standesamt nach Terminvereinbarung. In einem persönlichen Gespräch wird Ihnen erörtert, welche Unterlagen Sie benötigen.
Eheanmeldung durch einen Bevollmächtigten:
Erfolgt die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten, so ist eine entsprechende Vollmacht, die Sie bei uns erhalten, unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses vorzulegen.
Wichtig:
Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.
Bitte erkundigen Sie sich vor Einreichen der Unterlagen, ob alle erforderlichen Dokumente und Urkunden vollständig sind,
Fristen:
Die Eheanmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Termin der Eheschließung erfolgen.
Gebühren:
55,00 € Anmeldung
89,00 € Anmeldung mit Ausländerbeteiligung
87,00 € Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten
180,00 € Eheschließung Mühle außerhalb der Öffnungszeiten
14,00 € Eheurkunde, 7,00 € jede weitere Urkunde
12,00 € Namensänderungsbescheinigung (nur bei Namensänderung)
Die Gebühr kann sowohl bar als auch mit EC-Karte gezahlt werden.
Terminvergabe:
Ab dem Tag der Anmeldung im Standesamt oder schriftlichen Anmeldung der Eheschließung können Sie innerhalb von 6 Monaten in Wegberg oder einem anderen Standesamt in Deutschland heiraten.
Eine Terminvergabe zur Eheschließung erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung der Eheschließung. Eine Reservierung ohne Anmeldung der Eheschließung ist bei uns nicht möglich.
Wenn Sie die Anmeldung auf den Tag 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin durchführen möchten, können Sie auf den Tag 6 Monate vorher (Stichtag) um 8.30 Uhr im Standesamt Ihre schriftliche Anmeldung mit allen Unterlagen persönlich einreichen.
In allen anderen Fällen erfolgt die Anmeldung der Eheschließung nur schriftlich oder nach Terminvereinbarung.
Wenn Sie nicht in Wegberg wohnhaft sind, müssen Sie zunächst die Anmeldung Ihrer Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt durchführen.
Anschließend können Sie Ihre Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung per E-Mail an standesamt@stadt.wegberg.de mit Angabe Ihres Wunschtermins senden. Sie erhalten dann von uns die Rückmeldung zur Ihrem Termin. Alle weiteren Formalitäten regeln wir später, wenn Ihr Vorgang bei uns per Post eingetroffen ist.
Ablauf der Eheschließung
Für jede Trauung ist ein Zeitfenster von ca. 45 Minuten vorgesehen.
Die Standesbeamtin/der Standesbeamte empfängt das Brautpaar und deren Gäste am Hauptportal im Kloster oder am Eingang der Mühle und geleitet Sie in das Trauzimmer.
Nachdem alle Platz genommen haben, hält die Standesbeamtin/der Standesbeamte eine kleine Ansprache. Dieser folgt der formelle Teil mit Ihrem Ja-Wort und wenn vom Brautpaar gewünscht, der Ringwechsel. Daran anschließend wird die Niederschrift Ihrer Eheschließung und ggf. weitere Erklärungen vorgelesen und unterschrieben. Wir überreichen Ihnen Ihre Urkunde oder Ihr Stammbuch. Abschließend erfolgt das Schlusswort.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Traurahmen auch mitzugestalten, z. B. in Form von Musikbeiträgen (entweder durch Gesang oder durch Musikträger), Vortragen eines gegenseitigen Eheversprechens, Traurede eines Dritten etc.
Weitere Informationen zu Ihrer Trauung besprechen wir im Rahmen der Anmeldung bzw. Abwicklung der Formalitäten nach Ihrer Anmeldung mit Ihnen.
Viel Spaß bei der Planung Ihres wichtigsten Tages!
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
Sie müssen bei der Anmeldung der Eheschließung mit entsprechenden Urkunden Folgendes nachweisen:
- Personenstand,
- Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt,
- Ihre Staatsangehörigkeit,
- letzte Eheschließung oder letzte Begründung einer Lebenspartnerschaft und Nachweise zu deren Auflösungen; sofern letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht in deutschland geschlossen wurde, Nachweise zur Auflösung weiterer vorheriger Ehen und Lebenspartnerschaften, sofern diese nicht schon von einem deutschen Standesamt geprüft wurden
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:
- mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
- Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
- Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
- Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
- Die Eheschließung wird durchgeführt.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
- Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
- Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
- Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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