Eheschließung

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Sie können die Ehe beim Standesamt Heinsberg nur anmelden, wenn einer der Eheschließenden in der Stadt Heinsberg wohnt. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin geschehen. Können nicht beide Eheschließenden zur Anmeldung erscheinen, wird die im Bereich "Downloads" hinterlegte Vollmacht benötigt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_260626219d79310f4ae301632a14f425

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt vom Einzelfall ab. In folgenden Fällen sollten Sie sich vor der Anmeldung beim Standesamt erkundigen:

    • einer der Eheschließenden war bereits einmal verheiratet,
    • die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder,
    • einer der Eheschließenden oder beide Eheschließenden besitzt/besitzen eine  ausländische Staatsangehörigkeit,
    • einer der Eheschließenden wurde nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland  geboren.

     

    Ist es für beide Eheschließenden die erste Ehe, sind beide volljährig und Deutsche, dann reichen im Regelfall:

    • erweiterte Meldebescheinigung Ihres Wohnsitzes (entfällt bei Wohnsitz Heinsberg),
    • max. 6 Monate alter Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes) - entfällt bei Geburt in Heinsberg,
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass.

    Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    • 40,00 Euro Anmeldung
    • 66,00 Euro Anmeldung mit Ausländerbeteiligung
    • 70,00 Euro Eheschließung außerhalb der Amtsräume
    • 120,00 Euro Eheschließung außerhalb der Amtsräume und außerhalb der Öffnungszeiten
    • 95,00 Euro Eheschließung im Haus Lennartz
    • 27,00 Euro Eheschließung im Bootshaus am Lago Laprello
    • 65,00 Euro Eheschließung in der Villa Glanzstoff
    • 10,00 Euro Eheurkunde, 5,00 Euro jede weitere Urkunde
    • 9,00 Euro Namensänderungsbescheinigung (nur bei Namensänderung)

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de