Heirat
Beschreibung
Hinweise für Erkelenz
Eheschließung in Erkelenz
Sie wollen heiraten? Mit diesem Wunsch sind Sie nicht allein: Jedes Jahr geben sich rund 300 Paare in Erkelenz das Ja-Wort.
Vor das Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratischen Hürden gestellt. Die folgenden Informationen sollen Ihnen dabei helfen, diese Hindernisse mit Leichtigkeit zu nehmen.
Unsere Trauzimmer und Trautage
Haus Spiess
1806 wurde dieses Gebäude von Johann Joseph Spiess erbaut. Er war als ehemaliger Offizier der Leibgarde des französischen Königs Ludwig XVI. und später unter Napoleon als Domänenverwalter und Rentmeister für die Kantone Erkelenz und Odenkirchen im Arrondissement Krefeld eingesetzt.
Das Gebäude ist im Stile des französischen Rokkoko von einem Architekt der Aachener Couven-Schule erbaut worden. Die Konzeption der Anlage erinnert an Stadtvillen in Frankreich.
Johann Joseph Spiess hat die geschnitzten Türen und Möbel aus den Klöstern seines Bezirks für sein Haus konfiszieren lassen. Mit diesen Möbeln, Stuck an den Decken und Wänden im Erdgeschoss und einem großen Marmorkamin wurde dieses Haus zu einer prunkvollen Residenz ausgebaut.
In dieser "guten Stube" bieten wir jeden Donnerstag- und Freitagvormittag sowie am 1. Samstag eines Monats Trauungen an.
Kloster Hohenbusch Herrenhaus
Das Gut Hohenbusch war in seiner mehr als 1.000 Jahre alten Geschichte eines der reichsten und bedeutendsten Kreuzherrenklöster im Rheinland. Bereits in seiner Geschichte spielte das Kloster bis zu seiner Auflösung im Jahre 1802 eine große kulturelle Rolle. Nach der sorgfältigen Restaurierung der Gebäude und der weitläufigen Anlage finden dort heute wieder zahlreiche Veranstaltungen statt.
Wir bieten jeden 3. Samstag eines Monats Trauungen im Kaminzimmer des Herrenhauses an.
Zusätzlich zu dem besonderen historischen Ambiente im Herrenhaus bietet Heiraten auf Hohenbusch noch einen weiteren Vorteil: Nach der offiziellen Trauungszeremonie kann auch die anschließende Feier auf dem ehemaligen Klostergut im Priorensaal, Laienbrüderhaus oder Atelier stattfinden.
Die Anmietung dieser Räumlichkeiten ist über das Amt für Bildung und Sport, Frau Bellartz, Tel 02431-85-127 oder per E-Mail carolin.bellartz@erkelenz.de möglich.
Ablauf der Anmeldung der Eheschließung und Terminvergabe
Anmeldung
Die Anmeldung der Eheschließung ist die Prüfung der rechtlichen Ehevoraussetzungen. Die Unterlagen und das Verfahren dafür sind je nach Staatsangehörigkeit, Familienstand, Geburtsort sehr unterschiedlich.
Zur Klärung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind, laden Sie bitte zuerst unseren Fragebogen herunter. Den ausgefüllten Fragebogen senden Sie bitte per E-Mail mit einem Foto/Scan von Ihren Ausweisen/Reisepässen an standesamt@erkelenz.de.
Ohne Vorlage des Nachweises der Staatsangehörigkeit (Personalausweis, ID-Karte EU-Bürger, Reisepass alle anderen Ausländer) ist eine Auskunft über die erforderlichen Unterlagen nicht möglich!
Sie erhalten von uns per E-Mail die Informationen, welche Unterlagen für die Anmeldung Ihrer Eheschließung erforderlich sind, und wir erklären Ihnen ggf. das weitere Verfahren.
Wenn Sie alle Unterlagen vorliegen haben, können Sie diese ohne Termin während unserer Öffnungszeiten einreichen oder in einem Umschlag in den Briefkasten des Standesamtes werfen.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für eine persönliche Anmeldung zu vereinbaren, oder senden Ihnen das Formular zur schriftlichen Anmeldung Ihrer Eheschließung zu.
Terminvergabe
Ab dem Tag der Anmeldung im Standesamt oder schriftlichen Anmeldung der Eheschließung können Sie innerhalb von 6 Monaten in Erkelenz oder einem anderen Standesamt in Deutschland heiraten.
Damit alle Paare die gleiche Chance auf ihren Wunschtermin haben, findet die Terminvergabe zur Eheschließung nur nach vorheriger Anmeldung der Eheschließung statt. Eine Reservierung ohne Anmeldung der Eheschließung ist bei uns nicht möglich.
Wenn Sie die Anmeldung auf den Tag 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin durchführen wollen, weil Sie z.B. an einem bestimmten Samstag heiraten möchten, können Sie auf den Tag 6 Monate vorher (Stichtag) um 8.00 Uhr im Standesamt Ihre schriftliche Anmeldung mit allen Unterlagen persönlich einreichen.
In allen anderen Fällen erfolgt die Anmeldung der Eheschließung nur schriftlich oder nach Terminvereinbarung.
Wenn Sie nicht in Erkelenz wohnhaft sind, müssen Sie zunächst die Anmeldung Ihrer Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt durchführen. Anschließend können Sie Ihre Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung per E-Mail an standesamt@erkelenz.de mit Angabe Ihres Wunschtermins senden. Sie erhalten dann von uns die Rückmeldung zur Ihrem Termin. Alle weiteren Formalitäten regeln wir später, wenn Ihr Vorgang bei uns per Post eingetroffen ist.
Ablauf der Eheschließung
Für jede Trauung ist ein Zeitfenster von 30 Minuten vorgesehen.
Nachdem alle Platz genommen haben, hält die Standesbeamtin/der Standesbeamte eine kleine Ansprache. Dieser folgt der formelle Teil mit Ihrem Ja-Wort und wenn gewünscht der Ringwechsel. Daran anschließend wird die Niederschrift Ihrer Eheschließung und ggf. weitere Erklärungen vorgelesen und unterschrieben. Wir überreichen Ihnen Ihr Stammbuch, erklären noch etwas dazu und haben dann noch ein Schlusswort für Sie.
Weitere Informationen zu Ihrer Trauung besprechen wir im Rahmen der Anmeldung bzw. Abwicklung der Formalitäten nach Ihrer Anmeldung mit Ihnen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei Ihrer Hochzeitsplanung!
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
Sie müssen bei der Anmeldung der Eheschließung mit entsprechenden Urkunden Folgendes nachweisen:
- Personenstand,
- Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt,
- Ihre Staatsangehörigkeit,
- letzte Eheschließung oder letzte Begründung einer Lebenspartnerschaft und Nachweise zu deren Auflösungen; sofern letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht in deutschland geschlossen wurde, Nachweise zur Auflösung weiterer vorheriger Ehen und Lebenspartnerschaften, sofern diese nicht schon von einem deutschen Standesamt geprüft wurden
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:
- mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
- Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
- Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
- Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
- Die Eheschließung wird durchgeführt.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
- Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
- Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
- Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erkelenz
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Weitere Informationen
Hinweise für Erkelenz
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Erkelenz