Eheschließung

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Monschau

    Der Heirat eines Paares geht die Anmeldung der Eheschließung voraus. Die Anmeldung der Eheschließung dient dazu, festzustellen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Heirat erfüllt sind (z.B. Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit etc.).

    Wo muss die Eheschließung angemeldet werden?
    Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen/ihren Wohnsitz hat. Bei getrenntem Wohnsitz oder mehreren Wohnsitzen besteht eine Wahlmöglichkeit.

    Die Anmeldung der Eheschließung ist von beiden Eheschließenden beim zuständigen Standesamt persönlich anzumelden. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Anmeldung zur Eheschließung nur durch einen der Eheschließenden durchführen zu lassen. Benötigt wird hierzu dann eine Vollmacht.

    Wie lange ist die Anmeldung der Eheschließung gültig?
    Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass der Hochzeitstermin innerhalb dieser Zeit liegen muss. Bei einer Planung weit im Voraus beachten Sie bitte, dass die Anmeldung auch erst sechs Monate vor dem Wunschtermin erfolgen kann.

    Kann die Heirat auch bei einem anderen Standesamt erfolgen?
    Ja, bei einem Standesamt ihrer Wahl innerhalb Deutschlands. Sie sollten dort vorab erfragen, ob ihr Wunschtermin möglich ist.

    Die Formalitäten wickeln Sie bei Ihrem Standesamt am Wohnort ab, von dort werden die Unterlagen dem Heiratsstandesamt übersandt.

    Trauzeugen oder Trauzeuginnen?
    Es liegt im Ermessen des Brautpaares, ob bei der Heirat Trauzeugen/Trauzeuginnen dabei sind. Es können ein oder zwei Personen als Trauzeugen benannt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ohne Trauzeugin oder Trauzeuge zu heiraten.

    Die ausgewählten Personen müssen volljährig sein und sich durch gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.


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    • Vollmacht zur Anmelduing der Eheschließung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02472 81-215

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Monschau

    Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen der Paare. Daher kann dies oft sehr unterschiedlich sein.

    Grundsätzlich sind jedoch folgende Unterlagen vorzulegen:

    • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • erweiterte Meldebescheinigung

    Zu den im Einzelfall vorzulegenden Unterlagen gibt die zuständige Standesbeamtin gerne nähere Auskünfte.

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Fristen

    Hinweise für Monschau

    Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120; Verwaltungsgebühr für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer oder eine Ausländerin: EUR 40

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Monschau

    Nähere Informationen zu den Trauorten finden Sie hier.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Monschau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de