Heirat
Beschreibung
Hinweise für Monschau
Der Heirat eines Paares geht die Anmeldung der Eheschließung voraus. Die Anmeldung der Eheschließung dient dazu, festzustellen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Heirat erfüllt sind (z.B. Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit etc.).
Wo muss die Eheschließung angemeldet werden?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen/ihren Wohnsitz hat. Bei getrenntem Wohnsitz oder mehreren Wohnsitzen besteht eine Wahlmöglichkeit.
Die Anmeldung der Eheschließung ist von beiden Eheschließenden beim zuständigen Standesamt persönlich anzumelden. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Anmeldung zur Eheschließung nur durch einen der Eheschließenden durchführen zu lassen. Benötigt wird hierzu dann eine Vollmacht.
Wie lange ist die Anmeldung der Eheschließung gültig?
Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass der Hochzeitstermin innerhalb dieser Zeit liegen muss. Bei einer Planung weit im Voraus beachten Sie bitte, dass die Anmeldung auch erst sechs Monate vor dem Wunschtermin erfolgen kann.
Kann die Heirat auch bei einem anderen Standesamt erfolgen?
Ja, bei einem Standesamt ihrer Wahl innerhalb Deutschlands. Sie sollten dort vorab erfragen, ob ihr Wunschtermin möglich ist.
Die Formalitäten wickeln Sie bei Ihrem Standesamt am Wohnort ab, von dort werden die Unterlagen dem Heiratsstandesamt übersandt.
Trauzeugen oder Trauzeuginnen?
Es liegt im Ermessen des Brautpaares, ob bei der Heirat Trauzeugen/Trauzeuginnen dabei sind. Es können ein oder zwei Personen als Trauzeugen benannt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ohne Trauzeugin oder Trauzeuge zu heiraten.
Die ausgewählten Personen müssen volljährig sein und sich durch gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Downloadbereich
- Vollmacht zur Anmelduing der Eheschließung
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Monschau
Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen der Paare. Daher kann dies oft sehr unterschiedlich sein.
Grundsätzlich sind jedoch folgende Unterlagen vorzulegen:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung
Zu den im Einzelfall vorzulegenden Unterlagen gibt die zuständige Standesbeamtin gerne nähere Auskünfte.
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:
- mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
- Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
- Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
- Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
- Die Eheschließung wird durchgeführt.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
- Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
- Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
- Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.
Fristen
Hinweise für Monschau
Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Monschau
Nähere Informationen zu den Trauorten finden Sie hier.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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