Heirat
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Haben Sie z. B. im Ausland geheiratet, sollten Sie die Eheschließung umgehend im Bürgerbüro mitteilen. Dies ist u. a. für Ihre Steuerklasse beim Finanzamt wichtig.
Auch könnte sich Ihr Name geändert haben, was die Neuausstellung eines Personalausweises und ggfs. eines Reisepasses erforderlich macht.
Bitte legen Sie entsprechende Nachweise im Original (Eheurkunde, gerichtliches Scheidungsurteil, Bescheinigung der Namensänderung etc.) und falls es sich hierbei nicht um internationale Urkunden handelt, auch eine beglaubigte Übersetzung vor.
Ihre Personendaten werden daraufhin im Melderegister aktualisiert.
Voraussetzungen
- in Baesweiler mit alleinigem oder Hauptwohnsitz gemeldet
- persönliche Vorsprache
Unterlagen
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweise im Original
Kosten
Keine
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
Sie müssen bei der Anmeldung der Eheschließung mit entsprechenden Urkunden Folgendes nachweisen:
- Personenstand,
- Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt,
- Ihre Staatsangehörigkeit,
- letzte Eheschließung oder letzte Begründung einer Lebenspartnerschaft und Nachweise zu deren Auflösungen; sofern letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht in deutschland geschlossen wurde, Nachweise zur Auflösung weiterer vorheriger Ehen und Lebenspartnerschaften, sofern diese nicht schon von einem deutschen Standesamt geprüft wurden
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:
- mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
- Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
- Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
- Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
- Die Eheschließung wird durchgeführt.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
- Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
- Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
- Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen