Eheschließung

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

    Nach deutschem Gesetz gilt eine Eheschließung nur dann als rechtskräftig, wenn sie vor einem Standesbeamten geschlossen wurde. Ehe und Familie genießen den besonderen Schutz des Staates.

    Anmeldung zur Eheschließung

    Das Paar meldet die beabsichtigte Eheschließung persönlich an. Ist einer der Beteiligten verhindert, muss er eine schriftliche Beitrittserklärung der/des Partnerin/Partners mitbringen. Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Partner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei mehreren Wohnsitzen kann sich das Paar das zuständige Standesamt aussuchen. Die Angaben und vorzulegenden Nachweise dienen der Prüfung der Ehefähigkeit der Partner und der Ermittlung etwaiger Eheverbote. Zwischen der Anmeldung und der Eheschließung dürfen nicht mehr als 6 Monate vergehen, da sonst eine erneute Prüfung der Voraussetzungen und eine neue Anmeldung erfolgen muss.

    Vorzulegende Unterlagen

    • Bescheinigung des Meldeamtes (Vor- und Familienname, Familienstand; Wohnort, Staatsangehörigkeit; bei mehreren Wohnsitzen Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes)
    • Beglaubigte(r) Abschrift/Auszug der Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
    • Gültige Personalausweise oder Reisepässe

    Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich eine(n) beglaubigte(n) Abschrift/Auszug aus dem Familienbuch Ihrer letzten Ehe.

    Eheschließung

    Der "Wunschtermin" der standesamtlichen Trauung sollte frühzeitig beim Standesamt festgelegt werden.

    Im Inland darf eine Ehe nur vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen werden. Bei der Eheschließung richtet der Standesbeamte an die Partner einzeln die Frage, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Nachdem beide persönlich diese Frage bejaht haben, erklärt der Standesbeamte sie nunmehr Kraft Gesetzes zu rechtmäßig verbundenen Eheleuten. Das Mitbringen von Trauringen ist freiwillig.

    Die Eheschließung kann (muss aber nicht) in Gegenwart von einem oder zwei volljährigen Trauzeugen erfolgen.

    Die vorgenannten Informationen sind analog auch auf die Durchführung von Verpartnerungen anzuwenden.

     

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt der Stadt Jüchen. Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nur nach Vereinbarung.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

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    Deutsch

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    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Sie müssen bei der Anmeldung der Eheschließung mit entsprechenden Urkunden Folgendes nachweisen:

    • Personenstand,
    • Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt,
    • Ihre Staatsangehörigkeit,
    • letzte Eheschließung oder letzte Begründung einer Lebenspartnerschaft und Nachweise zu deren Auflösungen; sofern letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht in deutschland geschlossen wurde, Nachweise zur Auflösung weiterer vorheriger Ehen und Lebenspartnerschaften, sofern diese nicht schon von einem deutschen Standesamt geprüft wurden

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Kosten

    Hinweise für Jüchen

    Name Typ Kosten Beschreibung Anmeldung der Eheschließung/zur Begründung einer Lebenspartnerschaft Gebuehr zwischen 40,00 und 66,00 EUR Bei Beachtung von ausländischem Recht beträgt die Gebühr 66,00 €. Bescheinigungen über Namensänderungen Gebuehr 9,00 EUR Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen Gebuehr 21,00 EUR Ausstellung von Geburts-, Ehe, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden oder von Abschriften/Ausdrucken aus den Personenstandsbüchern/-registern Gebuehr 10,00 EUR Jede weitere Ausfertigung 5,00 €. Suchgebühren Gebuehr zwischen 17,00 und 55,00 EUR

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Jüchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de