EheschließungOnline erledigen

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen. Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig. Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Aktuell kann ein verbindlicher Trautermin für in Dormagen wohnhafte Brautpaare 18 Monate vor der Trauung reserviert werden, auswärtig wohnhaften Brautpaaren ist dies innerhalb von 12 Monaten vor der Trauung möglich.

    Hierbei ist ein Betrag in Höhe von 30,- € zu entrichten.

    Die Reservierung Ihres Wunschtermins erfolgt telefonisch.

    Die Trauungen finden in der Regel von Montag bis Freitag am Vormittag statt (außer an Feiertagen). Darüber hinaus werden an folgenden Samstagen Sondertrautermine angeboten:

    Sondertrautermine 2024

    Samstag, 20. Januar 2024 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
    Samstag, 24. Februar 2024 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
    Samstag, 16. März 2024 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
    Samstag, 20. April 2024 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
    Samstag, 04. Mai 2024 von 11.00 bis 13.30 Uhr, Kreismuseum Zons, Kaminzimmer
    Samstag, 15. Juni 2024 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
    Samstag, 20. Juli 2024 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
    Samstag, 31. August 2024 von 11.00 bis 13.30 Uhr, Kreismuseum Zons, Kaminzimmer
    Samstag, 21. September 2024 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
    Samstag, 19. Oktober 2024 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
    Samstag, 16. November 2024 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
    Samstag, 30. November 2024 von 11.00 bis 13.30 Uhr, Kreismuseum Zons, Kaminzimmer

    Sondertrautermine 2025

    Samstag, 18. Januar 2025 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus

    Samstag, 15. Februar 2025 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus

    Samstag, 15. März 2025 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus

    Samstag, 12. April 2025 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus

    Samstag, 03. Mai 2025 von 11.00 bis 13.30 Uhr, Kreismuseum Zons, Kaminzimmer

    Samstag, 14. Juni 2025 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus

    Samstag, 19. Juli 2025 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus

    Samstag, 16. August 2025 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus

    Samstag, 06. September 2025 von 11.00 bis 13.30 Uhr, Kreismuseum Zons, Kaminzimmer

    Samstag, 18. Oktober 2025 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus

    Samstag, 15. November 2025 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus

    Samstag, 29. November 2025 von 11.00 bis 13.30 Uhr, Kreismuseum Zons, Kaminzimmer

     

     

    Gerne beraten wir Sie auch am Telefon ausführlich zu allen Fragen rund um die Eheschließung (benötigte Unterlagen, Namensführung, Gebühren etc.).

    Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung und kann ggf. auf Wunsch auch online erfolgen.

    E-Mail: standesamt[@]stadt-dormagen.de    Telefon: 02133/257-588

    Bitte beachten Sie unser Merkblatt Eheschließung!

     

    Ambiente-Trauungen:
    Alternativ bieten wir auch Ambiente-Trauungen an: In diesem Fall kommt eine Standesbeamtin/ein Standesbeamter in die Location, in welcher Ihre Feier stattfindet (nur Dormagener Stadtgebiet). Diese Termine sind freitags ab 16 Uhr sowie samstags oder sonntags zwischen 10 und 17 Uhr möglich. Interessierte müssen vorab eine entsprechende Reservierung (Datum und Uhrzeit) der Location haben, damit die Verfügbarkeit der zuständigen Kolleginnen/Kollegen angefragt werden kann. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5abb3c0b6f5b2cbfb339ee6dfc47fd3c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 1

    41539 Dormagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492133 257-3288

    Fax: +492133 257-7737

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dormagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde: beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde: aktuelle Geburtsurkunde in internationaler Form oder mit Übersetzung. Für einige Staaten sind weitere Beglaubigungsvermerke in Form von Apostillen oder Legalisationen erforderlich, bitte erkundigen Sie sich zuvor bei Ihrem Standesamt.

    Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

    • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösung
    • Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist.

    Bitte bringen Sie hierzu mit: alle Heiratsurkunden, alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) und jeweils eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

    • Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben benötigen Sie zusätzlich die Geburtsurkunden der Kinder

    Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • Geburtsurkunde in internationaler Form oder mit Übersetzung. Für einige Staaten sind weitere Beglaubigungsvermerke in Form von Apostillen oder Legalisationen erforderlich, bitte erkundigen Sie sich zuvor bei Ihrem Standesamt.
    • Ehefähigkeitszeugnis
    • Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter. Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen. weitere Unterlagen: Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Kosten

    Hinweise für Dormagen

    Name Typ Kosten Trauungen im Kaminzimmer des Kreismuseums Zons Gebuehr 250,00 EUR Trauungen in der Nordhalle des Kulturzentrums Zons Gebuehr 320,00 EUR Trauungen an weiteren Orten Gebuehr 450,00 EUR Servicetrauungen Gebuehr 200,00 EUR Reservierungen Wunschtermin Eheschließung Gebuehr 30,00 EUR Verkauf von Stammbüchern je nach Ausstattung Gebuehr zwischen 21,00 und 39,00 EUR

    Es werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, Tarifstelle 2.22 - Personenstandswesen (Anlage 02) und nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dormagen Gebührentarif 15 erhoben.

     

    15. Trauungen außerhalb des Historischen Rathauses bzw. außerhalb der Öffnungszeiten
    a) Trauungen im Kaminzimmer des Kreismuseums Zons 250,00
    b) Trauungen in der Nordhalle des Kulturzentrums Zons 320,00
    c) Trauungen an weiteren Orten 450,00
    d) Servicetrauungen 200,00
    e) Reservierungen Wunschtermin Eheschließung 30,00
    f) Verkauf von Stammbüchern je nach Ausstattung von 21,00 bis 39,00

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Dormagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de