Eheschließung

    Heirat

    Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

    Beschreibung

    Hinweise für Remscheid

    Sie möchten gerne einen Termin für Ihre Eheschließung reservieren? Dann sind Sie hier genau richtig.

    Eheschließungen müssen vorher in Remscheid schriftlich oder mündlich unter Einreichung aller notwendigen Unterlagen angemeldet werden, wenn Sie beide in Remscheid wohnhaft sind. Ist nur einer der Partner in Remscheid gemeldet, können Sie die Ehe auch am Standesamt des Wohnorts des anderen Partners anmelden (siehe Anmeldung Eheschließung).

    Bitte beachten Sie, dass die Eheschließung durch uns abgesagt wird, wenn nicht spätestens vier Wochen vor dem Eheschließungstermin alle vollständigen Unterlagen vorliegen (Anmeldungformular, Urkunden, Infoblätter, Zahlungsnachweise).

    Ihren Trautermin können Sie online in unserem Traukalender kostenpflichtig reservieren, im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail, die Sie über die weiteren Schritte informiert.

    Eine Reservierung ist ungefähr 6 Monate im Voraus möglich (26 Wochen).

    In besonders eiligen Fällen (Nottrauung) senden Sie uns bitte eine E-Mail oder nehmen über unser Infotelefon oder das Service-Center mit uns Kontakt auf.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1d9b7685d06d1ae7845f27e6df355969

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 1

    42853 Remscheid

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Sie müssen bei der Anmeldung der Eheschließung mit entsprechenden Urkunden Folgendes nachweisen:

    • Personenstand,
    • Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt,
    • Ihre Staatsangehörigkeit,
    • letzte Eheschließung oder letzte Begründung einer Lebenspartnerschaft und Nachweise zu deren Auflösungen; sofern letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht in deutschland geschlossen wurde, Nachweise zur Auflösung weiterer vorheriger Ehen und Lebenspartnerschaften, sofern diese nicht schon von einem deutschen Standesamt geprüft wurden

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
    • Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120; Verwaltungsgebühr für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer oder eine Ausländerin: EUR 40

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Remscheid

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de