Wohngeld Feststellung der Weiterleistung
Beschreibung
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen neuen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Salzkotten
Einkommensnachweis:
Als Einkommensnachweis reichen die Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (ab Antragsstellung) aus.
Bescheinigung des Vermieters
Den Vordruck der Vermieterbescheinigung halten wir in unserer Wohngeldstelle für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr (siehe "Downloads/Links").
Nachweis über die Zahlung der Miete
(zum Beispiel Kontoauszüge über die letzten zwei Mietzahlungen)
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Voraussetzungen
Hinweise für Salzkotten
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
- der Zahl der Haushaltsmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der Miete oder der Belastung.
Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten. Das gilt auch für Familienmitglieder, die bei der Berechnung des Bedarfs für eine der oben genannten Leistungen mit berücksichtigt worden sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Salzkotten
Wohngeldgesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Salzkotten
Nutzen Sie die digitale Antragstellung über die Online-Dienstleistung. Alternativ erhalten Sie den Vordruck Wohngeldantrag in der Wohngeldstelle der Stadt Salzkotten. Bei schriftlicher Antragstellung reichen Sie den ausgefüllten Antrag bitte anschließend per Post ein.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Salzkotten
Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie uns bitte umgehend mit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021
Stichwörter
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