Maßnahmen der Zwangsvollstreckung Aufschub
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Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Die Vollstreckung nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Köln nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Der Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Stadt Köln sowie zahlreicher anderer Behörden.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen