Anzeige zur Beratung über und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Entgegennahme
die Beratung über Pflanzenschutzmittel / die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
nicht angegeben
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter, Pflanzenschutzdienst - Sachbereich 62.3
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Voraussetzungen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.02.2024