Prüfung Fachliche Eignung von Unternehmern im Güterkraftverkehr

    Prüfung Fachliche Eignung von Unternehmern im Güterkraftverkehr

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Fahrer, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht eingesetzt werden und Staatsangehörige eines Nicht-EU-Staates sind, benötigen eine Fahrerbescheinigung. Die Fahrerbescheinigung ist maximal 5 Jahre gültig.

    Durch diese Fahrerbescheinigung wird bestätigt, dass ein Güterkraftverkehrsunternehmen seine Fahrer rechtmäßig beschäftigt.

    Einen Antrag auf Fahrerbescheinigung kann nur ein Unternehmen mit einer gültigen EG-Lizenz bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh stellen.

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.4: Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-1200

    Fax: +49 5241 85-31200

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    1. EG-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) des Unternehmens
    2. Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
    3. Sozialversicherungsnachweis des Fahrpersonals
    4. Aufenthaltsgenehmigung des Fahrpersonals
    5. Pässe des Fahrpersonals
    6. Führerscheine des Fahrpersonals

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de