Prüfung Fachliche Eignung von Unternehmern im Güterkraftverkehr
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Fahrer, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht eingesetzt werden und Staatsangehörige eines Nicht-EU-Staates sind, benötigen eine Fahrerbescheinigung. Die Fahrerbescheinigung ist maximal 5 Jahre gültig.
Durch diese Fahrerbescheinigung wird bestätigt, dass ein Güterkraftverkehrsunternehmen seine Fahrer rechtmäßig beschäftigt.
Einen Antrag auf Fahrerbescheinigung kann nur ein Unternehmen mit einer gültigen EG-Lizenz bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh stellen.
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Ansprechpartner
2.2.4: Verkehrslenkung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5241 85-1200
Fax: +49 5241 85-31200
erforderliche Unterlagen
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- EG-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) des Unternehmens
- Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
- Sozialversicherungsnachweis des Fahrpersonals
- Aufenthaltsgenehmigung des Fahrpersonals
- Pässe des Fahrpersonals
- Führerscheine des Fahrpersonals
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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