Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Beschreibung
Hinweise für Unna
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn, sie haben einen gültigen Reisepass. Ein Personalausweis muss persönlich durch den Betroffenen oder dessen gesetzlichen Vertreter*in beantragt werden. Sie können sich nicht vertreten lassen. Minderjährige müssen bei der Antragsstellung anwesend sein. Der Personalausweis beinhaltet die Online-Ausweisfunktion, auch eID-Funktion (eID = electronic Identitiy) genannt. Damit können Sie sich im Internet und an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Im Chip des Personalausweises sind ein Foto und Fingerabdrücke (verpflichtend) gespeichert. Die Kombination von Foto und Fingerabdruck macht es Unberechtigten sehr viel schwerer, das Dokument z.B. bei Verlust zu missbrauchen. Der Verlust eines Personalausweises muss persönlich im Bürgerservice angezeigt werden. Sollte bei Ihrem Personalausweis die Online-Ausweisfunktion (eID) eingeschaltet sein, müssen Sie diese unverzüglich sperren lassen. Kontaktieren Sie dazu die bundeseinheitliche Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116. Die Sperrhotline ist sieben Tage die Woche, rund um die Uhr erreichbar. Halten Sie Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen mit dem PIN-Brief mitgeteilt wurde. Die Online-Ausweisfunktion wird von dort umgehend gesperrt.
Zur Beantragung oder Abholung eines Personalausweises können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
- bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten inkl. Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- ggf. Geburtsurkunde
- ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich)
Formulare
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Voraussetzungen
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Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Hinweise für Unna
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
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- 22,80 Euro bis zum 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro ab dem 24. Lebensjahr
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 26.08.2021
Stichwörter
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