Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung

    Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ennepetal

    Der Personalausweis im Scheckkartenformat hat einen Datenchip mit eID-Funktion. Das bedeutet, dass man sich mit dem Ausweis online ausweisen kann.Wer bekommt den neuen Ausweis?Der digitale Personalausweis wird im Regelfall für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Für Kinder unter 16 Jahren können Eltern Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragen. Beantragt werden die Ausweise bei den MeldebehördenWelche Daten sind im Ausweis gespeichert?Auf dem auslesbaren Ausweis-Chip sind alle auf der Plastikkarte aufgedruckten Daten noch einmal digital abgelegt, also Name, Nachname und Anschrift sowie das Foto (biometrietauglich, Frontalaufnahme erforderlich). Seit dem 01.08.2021 ist das Speichern von zwei Fingerabdrücke auf dem Chip Pflicht. Zudem enthält der Ausweis Angaben zur Gültigkeit und zum Sperrstatus.Online-AusweisfunktionDas elektronische Ausweisen wird durch den auslesbaren Chip in der Ausweiskarte ermöglicht. Mit dem Ausweis können Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach, schnell und sicher online erledigt werden (z.B. Führungszeugnis beantragen, Auto abmelden, Rentenkonto einsehen, Bafög-Antrag etc.). Dazu werden der neue Personalausweis und ein Smartphone oder ein Computer mit Kartenlesegerät, sowie eine persönliche PIN benötigt.Kann ich den Ausweis sperren lassen?Ja. Wer den Ausweis verliert, sollte die Online-Ausweisfunktion sicherheitshalber sofort bei der zuständigen Meldebehörde oder der Sperrhotline (Tel. 116 116) sperren lassen, um Missbrauch auszuschließen. Dazu wird ein persönliches Sperrkennwort benötigt, das bei der Ausstellung des Ausweises festgelegt und zusammen mit der PIN zugestellt wird.Wie sicher sind die hinterlegten Daten? Ihre Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt. Sie können sehen, welche Behörde oder welches Unternehmen die Daten erhält, dass die staatliche Berechtigung für die Übertragung der Daten vorliegt und welche Daten aus Ihrem Online-Ausweis übermittelt werden. Ihre Ausweisdaten werden nur übermittelt, wenn Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN eingeben. Ihre Ausweisdaten werden immer durchgehend verschlüsselt übermittelt. Sie können nicht abgefangen oder eingesehen werden. Mit dem Online-Ausweis bestimmen Sie selbst, ob und wem Sie die persönlichen Daten verschlüsselt übermitteln.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6837efd1083f0188f122967370ad0024

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Voerder Straße 39

    58256 Ennepetal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02333 - 979 252

    Fax: 02333 - 979 263

    E-Mail: buergerbuero@ennepetal.de

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ennepetal

    - Identitätsnachweis mit Foto (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein)- aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr)- Heiratsurkunde, bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde (nur bei erforderlicher Datenkorrektur im Melderegister)- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung und Ausweis (oder Ausweiskopie) aller gesetzlichen Vertreter

    Formulare

    Hinweise für Ennepetal

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ennepetal

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ennepetal

    § 1 ff. des Personalausweisgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (PAuswG NW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ennepetal

    Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Hinweise für Ennepetal

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
    Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Ennepetal

    PersonalausweisBetrag: Personen ab einem Alter von 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre) 37,00 € Personen bis 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre) 22,80 €Bearbeitungsdauer ca. 3 WochenPersonalausweis vorläufig (Gültigkeit 3 Monate)Betrag: 10,00 €Bearbeitungsdauer SofortNachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 0,00 €Änderung der PIN 0,00 €Entsperren der Online-Ausweisfunktion 0,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ennepetal

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ennepetal

    Vollmacht Abholung Personalausweis / Reisepass (PDF-Druck)Vollmacht Abholung Personalausweis / Reisepass (Assistent-Druck)Einverständniserklärung bei Minderjährigen (PDF-Druck)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 26.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de