Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach ScheidungOnline erledigen

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung

    Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kalletal

    Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.

    In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser ist dann in der Regel drei Monate gültig.

    Seit dem 2. August 2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises verpflichtend.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6810f093cab6d5b09f6ccf12975125bc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB II - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Straße 3

    32689 Kalletal

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kalletal

    • Das bisherige Ausweisdokument (falls vorhanden - andernfalls eine standesamtliche Urkunde)
    • Bei Eheschließung oder Einbürgerung die Heiratsurkunde inkl. Namensänderung bzw. die Einbürgerungsurkunde
    • Vor Vollendung des 16. Lebensjahrs den Kinderreisepass, gfs. den Reisepass oder die Geburts-/Abstammungsurkunde
    • Aktuelles (nicht älter als drei bis sechs Monate), biometrisches Lichtbild

    Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren:

    • Vor Vollendung des 16. Lebensjahrs genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden; wenn ein Elternteil verstorben ist (soweit im Melderegister noch nicht vermerkt), eine Sterbeurkunde.
    • Wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk).
    • Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum Betreuenden bzw. der Gerichtsbeschluss

    Formulare

    Hinweise für Kalletal

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kalletal

    Verfahrensablauf

    Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
    Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Kalletal

     Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.

    • 37 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren
    • 22,80 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
    • 10 Euro für den vorläufigen Personalausweis
    • 13 Euro Zusatzgebühr (außerhalb der Dienstzeit, bei nicht zuständiger Behörde)

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kalletal

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kalletal

    Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist in der Regel am Hauptwohnsitz zu stellen.
    Für Jugendliche unter zwölf Jahren wird in der Regel ein Kinderreisepass benötigt.

    Das persönliche Erscheinen des Antragstellenden ist aufgrund der notwendigen Unterschrift und der evtl. Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich erforderlich. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Ein gesetzlicher Vertretender (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei Antragstellung anwesend sein.

    Gültigkeitsdauer:

    • Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig.
    • Bei Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.
    • Beim Kinderreisepass beträgt die Gültigkeitsdauer ein Jahr (neu seit 1. Januar 2021). Längstens nutzbar ist ein solches Dokument bis zum zwölften Lebensjahr.

    Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokuments kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt.

    Geltungsbereich: Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt. Er ist Passersatz für Bürger*innen der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU.
    Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amts, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt.

    Sofern Sie Ihren PIN-Brief nicht erhalten haben oder nicht mehr besitzen, können Sie über nebenstehenden Link einen erstmaligen bzw. neuen PIN beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 26.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kalletal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de